17.02.2010

Mieter und Hausbesitzer sind gerade jetzt besonders gefordert

Eis und Schnee verpflichten Bewohner

"Endlich ein Winter wie in alten Zeiten", schwärmen manche angesichts wochenlanger Schneefälle und Landschaften, wie mit Puderzucker bestäubt.

Laut den Aufzeichnungen des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Offenbach haben wir derzeit den kältesten Winter seit Mitte der 1990er Jahre. Ungewöhnlich ist der viele Schnee, der durch die frostigen Temperaturen nicht wegtaut. Sobald nun Tauwetter einsetzt, kommen die Schneemassen ins Rutschen. Hausbewohner müssen dann dafür sorgen, dass durch Dachlawinen, Eiszapfen und Eisbrocken niemand verletzt wird.


Waren Mieter und Hausbesitzer bislang damit beschäftigt, Straßen und Gehwege von Schnee und Eis zu befreien, ist mit der Schneeschmelze die Sicherungspflicht noch nicht vorbei. Denn es ergeben sich durch die "dicken weißen Schneehauben" auf Dächern und Bäumen neue Gefahren, wenn allmählich Tauwetter einsetzt. Ab Aschermittwoch hat der Wetterdienst Temperaturen im Plusbereich voraus gesagt. Damit ist dann die lästige Streu- und Räumpflicht zwar vorbei, doch nun lauert die Gefahr auf dem Dach.

Fangen die häufig mit Eisklumpen durchsetzten Schneemassen auf dem Dach an zu tauen, rutschen sie irgendwann mit großer Wucht herunter. Eiszapfen am Dachrand können als regelrechte Wurfgeschosse zu Boden gehen. Wenn dann ein Fußgänger verletzt wird, haften die Bewohner. Man muss eigentlich nur Kleinigkeiten beachten, um seine Sicherungspflicht zu erfüllen.


Grundsätzlich muss jeder dafür sorgen, dass für Dritte keine Gefahren vom Haus und Grundstück ausgehen. Dazu gehören beispielsweise Dachlawinen, Eiszapfen oder Eisklumpen. Hier erfüllen Hausbesitzer im Regelfall ihre Verkehrssicherungspflicht, wenn auf dem Dach Schneefanggitter sind, die in einem "technisch einwandfreien Zustand" sind. Sie müssen nicht für Schäden aufkommen, wenn Eis und Schnee trotz des Schneefanggitters abgehen. Auch wer ein Warnschild aufstellt und den gefährdeten Bereich absperrt, erfüllt seine Verkehrssicherungspflicht. Weitere Sicherungsmaßnahmen sind nicht erforderlich. (Quelle: Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV)).

Beachten sollte man, dass die Verkehrssicherungspflicht immer an den ortsüblichen Gegebenheiten auszurichten ist. So ist sie in schneereichen Gebieten umfangreicher als in schneearmen Regionen.

Auch wenn Eis und Schnee auf das eigene Grundstück rutscht, sollte der Zugang zum Haus sicher sein – oder Besucher durch ein Schild gewarnt werden. Schneefanggitter empfehlen sich für alle Häuser, an denen Fußgänger direkt vorbeigehen oder Autos parken. Auf Schrägdächer sollte man auf keinen Fall selbst klettern, um es von Eis und Schnee zu befreien. Dafür kann man einen Dachdecker beauftragen, der bei dieser Gelegenheit gleich das Dach auf Schäden inspiziert. Flachdächer hingegen muss man von der schweren Schneelast befreien, damit es nicht einbricht und dicht bleibt. Dies ist insbesondere bei großen Dachflächen wichtig. 

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Quelle: SV
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