Faschingsumzug Gaudernbach - Halle (Fotos: Carsten Dorth)

11.02.2018
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Admin Nicole Kratzheller
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Dr. Ralf Jörges
Zahnarzt und Prophylaxepraxis

Altebergstr. 18, 35789 Weilmünster / Laubuseschbach
Telefon: 06475 / 61 01
Fax: 06475 / 61 02

Informationen

Sie werden hier beraten, informiert und behandelt in allen zahngesundheitswichtigen Bereichen wie Zahnfleischentzündungen, Zahnfleischbluten, helle weiße Zähne, Zahnaufhellungen, Zahnbelag, Rückenprobleme und Zähne, Mundgeruch, Schnarchen, Zahnerhaltung, Zahnersatz, Implantate und Prophylaxe ( Vorsorge ).

Implantate:Zahnersatz so fest wie eigene Zähne! Gratis- Ratgeber der Zahnarztpraxis Dr. Ralf Jörges und Team in Weilmünster informiert Sie: Bis zu welchem Alter sind Zahnimplantate möglich?

Wie lange halten sie?
Was kosten sie?
Jetzt hier klicken und kostenlos abrufen!

Öffnungszeiten

Wir sind für Sie da :
Montag 8 bis 12 Uhr 15 bis 19 Uhr
Dienstag 8 bis 12 Uhr 14 bis 18 Uhr
Mittwoch 8 bis 12 Uhr 14 bis 18 Uhr
Donnerstag 8 bis 12 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr 14 bis 17 Uhr
Samstag nach Vereinbarung
Sonntag schöpferische Pause
Branche: Zahnärzte
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Veranstaltung

Nimm dein Leben selbst in die Hand
„WIR-Café“ Schulgasse 7, Idstein | Do, 2.5.2024 14:30 Uhr

„Nimm dein Leben in die Hand, sonst werden es andere für dich tun.“ – Die Bedeutung rechtlicher Vorsorge. Zu diesem Thema lädt der Betreuungsverein des IFB e.V. und das Amt für Soziales, Jugend und Sport Idstein herzlich zum Vortrag „Rechtliche Vorsorge – frühzeitig an später denken“, am 02.05.2024 von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr zum „WIR-Café“ in das Haus der älteren Mitbürger in der Schulgasse 7, 65510 Idstein ein.

Die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge
Die Referenten Jan-Erik Wolfgram (Berufsbetreuer im Betreuungsverein) und Sonja Gierhan (Berufsbetreuerin im Betreuungsverein) beleuchten in diesem kostenlosen Vortrag die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge. Dabei werden die Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht für Laien verständlich zugänglich gemacht.

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung stellt sicher, dass medizinische Wünsche respektiert werden, wenn man nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu äußern. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten stellvertretend handeln kann.

Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung gewährleistet, dass im Falle von Entscheidungsunfähigkeit ein Betreuer eigener Wahl eingesetzt wird.
„Schieben Sie das Thema „rechtliche Vorsorge“ nicht auf die lange Bank – machen Sie den ersten Schritt und nehmen Sie Ihr Leben auch im Ernstfall selbst in die Hand“, empfiehlt Jan-Erik Wolfgram. „Die rechtliche Vorsorge ermöglicht es uns, frühzeitig unsere persönlichen Angelegenheiten zu regeln und bevollmächtigten Personen unser Vertrauen auszusprechen und dafür zu sorgen, dass unsere Interessen gewahrt werden, wenn wir selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.“

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Interessierte sind herzlich eingeladen an diesem Nachmittag teilzunehmen und nach dem Vortrag in regen Austausch zu treten.

Mittagstisch (26.04.2024)