Waldbrandbekämpfungsübung am 09.09.2023 in der Gemarkung Oberbrechen

09.09.2023
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Reporter Peter Ehrlich
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Waldbrandbekämpfungsübung am 09.09.2023 in der Gemarkung Oberbrechen
Durch den neuen gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz und des Ministeriums des Innern und für Sport aus dem Dezember des vergangenen Jahres sind die hessischen Forstbetriebe und Feuerwehren zu einer verstärkten gemeinsamen Übungstätigkeit bei der Waldbrandbekämpfung aufgefordert.

Am Samstag, den 09.09.2023 fand eine solche Übung in der Gemarkung Oberbrechen im Großen Wald im Bereich Weyerer Kreuz statt.

Neben den drei Ortsteilfeuerwehren der Gemeinde Brechen, war auch die Freiwillige Feuerwehr Weyer, ein Tanklöschfahrzeug der TLF24/50 der Freiwilligen Feuerwehr Limburg und ein ortsansässiger Landwirt beteiligt. Begleitet wurde die Übung ebenfalls vom zuständigen Revierförster.

Übungsbereich und Daten wurden bereits in der ersten Jahreshälfte noch vor dem dreitägigen Waldbrand im Hochtaunus am Altkönig festgelegt.

Die Übung war als eine Kombination aus Einsatzübung und Testung der logistischen Anforderungen in den Bereichen Einsatzleitung, Wasserversorgung, Befahrung und Kommunikation geplant. Aus der dreistündigen Übung konnten wichtige praktische Erkenntnisse für die Zukunft gezogen werden.

Auch wegen des Charakters als Einsatzübung erfolgte eine zusätzliche Alarmierung über Sirene mit dem Signal „Feuer“ sowie eine Anfahrt der beteiligten KFZ mit Sondersignal.

Die Wasserversorgung erfolgte über einen Pendel-Kreisverkehr gegen den Uhrzeigersinn über Weyer. Löschwasser wurde auch über Hydranten am Grünen Weg im Ortsgebiet Oberbrechen entnommen.

Die Feuerwehrangehörigen hatten im Nachgang zur Einsatzübung auch erhebliche Reinigungsarbeiten von Fahrzeugen und Ausrüstungen durchzuführen.

Für nicht auszuschließende Beeinträchtigungen bitten wir um Verständnis.

Wie stets werben wir hier auch für die Mitarbeit in den Freiwilligen Feuerwehren, wo auch der Spaß am Ende nicht vergessen werden darf.

Auszug aus dem gemeinsamen Runderlass

Die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren und die Zusammenarbeit mit den Forstbetrieben sind in Übungen zu erproben. An den Waldbrandbekämpfungsübungen sind die örtlich zuständigen forstlichen Fachkräfte, Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer sowie Waldarbeiterinnen und Waldarbeiter in ihren jeweiligen Funktionen sowie – wechselnd – die örtlichen Feuerwehren zu beteiligen. In den Gebieten mit erhöhtem Waldbrandrisiko sollten möglichst alle örtlichen Feuerwehren einschließlich der zuständigen Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben im Wald üben.

Die Leitung der Übung obliegt der Leiterin oder dem Leiter der örtlichen Feuerwehr. Dabei sind vorab eingehende Absprachen mit der Forstamtsleitung bzw. der Leitung des eigenständigen nichtstaatlichen Forstbetriebs über Ablauf und Ziele der Übung zu treffen.

Die forstlichen Fachkräfte ... sollen bei den Übungen insbesondere die Tätigkeiten und Abstimmungen in der technischen Einsatzleitung nach den §§ 41 ff. HBKG üben und den Einsatz sowie die Wirkung von modernen Brandbekämpfungsmitteln und Löschfahrzeugen im Wald kennen- und einschätzen lernen. Außerdem sind das Zusammenspiel zwischen Großlöschgeräten und Handgeräten sowie der Einsatz der Rettungskette Forst bzw. des Mobiltelefonnetzes in Verbindung mit den BOS-Funknetzen in die Übungen einzubeziehen.

Die Feuerwehren sollen bei der Übung ihre Ortskenntnisse verbessern, die Bewegung der Löschfahrzeuge und -geräte im Wald üben, sich auf die Erschwernisse der Löschwasserversorgung einstellen und einsatztaktische Kenntnisse über Wesen und Bekämpfung von Waldbränden vertiefen. Alle Einsatzkräfte müssen auf eine enge Zusammenarbeit vorbereitet werden.

© Dr. Gunther Roth, Freiwillige Feuerwehr Oberbrechen

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