1. Faschingssitzung Weinbach (Bilder: Isa)

07.02.2009
152 Bilder
53.018
Isa1991
Sortierung:
Bilder pro Seite:
15  30  60 
1 2 > ... 3
338
5 359
398
403
5 437
370

Marktflecken Villmar

Peter-Paul-Str. 30, 65606 Villmar
Telefon: 06482 / 91 21-0
Fax: 06482 / 5782
Branche: Städte/Kommunen
372
367
387
383
366
358
408
390
407
340
330
5 453
359
390
386
384
369
380
384
358
350
366
366
378
338
350
361
352
352
339
333
333
335
328
328
334
330
320
317
314
308
311
301
317
306
291
316
330
295
295
286
282
293
287
1 2 > ... 3

TOP Galerien

TOP Nachrichten

Veranstaltung

Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.

TOP Firmen für Sie

Mittagstisch (21.05.2024)