2. Kreisfeuerwehrmusikfest im Pfarrgarten in Villmar (Bilder: Bernd)

11.07.2015
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„Von der Feuerwehr für die Feuerwehr und für die gesamte Bevölkerung“. Zu diesem nicht alltäglichen und ganz besonderen Event luden die musiktreibenden Gruppen der Feuerwehren in unserem Landkreis und die Organisatoren, der Kreisfeuerwehrverband Limburg-Weilburg und die Freiwillige Feuerwehr Villmar, alle Feuerwehrleute und Musikbegeisterte der gesamten Bevölkerung ein.
Da war der Pfarrgarten in Villmar genau die richtige Lokation. Ein Ort der nicht immer für jeden geöffnet ist und nur für außergewöhnliche Dinge zur Verfügung steht.
Es spielten auf: Die Blasorchester der Freiw. Feuerwehren Ellar, Haintchen, Villmar und Winkels,
der Fanfarenzug der Freiw. Feuerwehr Mengerskirchen,
der Musikzug der Freiw. Feuerwehr Oberbrechen sowie
der Spielmannszug der Freiw. Feuerwehr Wilsenroth. Zudem hat die Sängergruppe \\\"Roter Hahn\\\" der Freiw. Feuerwehr Rohnstadt einige Lieder zu Besten geben.
Vielen Dank an alle mitwirkenden Gruppen und ein besonderer Dank an das Blasorchester Villmar und an die Feuerwehr Villmar für die Durchführung! Bis 2017 in Mengerskirchen!
Mehr unter: www.kreisfeuerwehrverband.net

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Mittagstisch (27.04.2024)

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Veranstaltung

Nimm dein Leben selbst in die Hand
„WIR-Café“ Schulgasse 7, Idstein | Do, 2.5.2024 14:30 Uhr

„Nimm dein Leben in die Hand, sonst werden es andere für dich tun.“ – Die Bedeutung rechtlicher Vorsorge. Zu diesem Thema lädt der Betreuungsverein des IFB e.V. und das Amt für Soziales, Jugend und Sport Idstein herzlich zum Vortrag „Rechtliche Vorsorge – frühzeitig an später denken“, am 02.05.2024 von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr zum „WIR-Café“ in das Haus der älteren Mitbürger in der Schulgasse 7, 65510 Idstein ein.

Die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge
Die Referenten Jan-Erik Wolfgram (Berufsbetreuer im Betreuungsverein) und Sonja Gierhan (Berufsbetreuerin im Betreuungsverein) beleuchten in diesem kostenlosen Vortrag die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge. Dabei werden die Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht für Laien verständlich zugänglich gemacht.

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung stellt sicher, dass medizinische Wünsche respektiert werden, wenn man nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu äußern. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten stellvertretend handeln kann.

Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung gewährleistet, dass im Falle von Entscheidungsunfähigkeit ein Betreuer eigener Wahl eingesetzt wird.
„Schieben Sie das Thema „rechtliche Vorsorge“ nicht auf die lange Bank – machen Sie den ersten Schritt und nehmen Sie Ihr Leben auch im Ernstfall selbst in die Hand“, empfiehlt Jan-Erik Wolfgram. „Die rechtliche Vorsorge ermöglicht es uns, frühzeitig unsere persönlichen Angelegenheiten zu regeln und bevollmächtigten Personen unser Vertrauen auszusprechen und dafür zu sorgen, dass unsere Interessen gewahrt werden, wenn wir selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.“

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Interessierte sind herzlich eingeladen an diesem Nachmittag teilzunehmen und nach dem Vortrag in regen Austausch zu treten.

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