Spaß an, auf und in der Lahn boten wieder einmal die Wassersportfreunde Löhnberg bei ihrem Sommerfest. Neben Getränken, Steaks und Würstchen vom Grill, verschiedenen Kuchen und guter Laune, konnte man mit einem Motorboot oder mit dem Kanu über die Lahn fahren, Wasserski fahren oder sich mit einem Reifen hinter einem Motorboot ziehen lassen.Dazu konnte man wieder in der Lahn baden, sich mit einer Schaukel ins Wasser fallen lassen oder, für die kleinen, über eine Rutschbahn ins Wasser gehen. Musik und gute Laune waren garantiert.
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.
Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.
Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.