11.03.2023

Verhalten in der Brut- und Setzzeit

Anleinpflicht

Anleinpflicht Foto: Pixabay

Während der Brut- und Setzzeit (01.03. – 15.06. eines jeden Jahres) sind Hunde außerhalb der Ortschaften in der Feld- und Flurgemarkung und im Wald anzuleinen.

Grundsätzlich gilt die Anleinpflicht außerdem:

1. auf allen öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen im gesamten Gemeindegebiet Löhnberg

2. in öffentlichen Anlagen (nach § 1 Abs. 3, Ziffer a) der Gefahrenabwehrverordnung der Gemeinde Löhnberg – lt. 3. Änderung vom 26. November 2020) sowie auf Sportplätzen und sonstigen Sportanlagen unter freiem Himmel; soweit diese nicht bereits nach Abs. 1 letzter Satz, aus diesen Anlagen fernzuhalten sind,

3. auf dem über das Gebiet der Gemeinde Löhnberg führenden Leinpfad entlang der Lahn sowie auf Rad- und Gehwegen

Quelle: Gemeinde Löhnberg

Gemeinde Löhnberg

Obertor 5, 35792 Löhnberg
Telefon: 06471 / 98 66 10
Fax: 06471 / 98 66 44
Branche: Städte/Kommunen

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