21.01.2025

Strafverfolgungsbehörden ermitteln gegen 79 Beschuldigte und durchsuchen 85 Wohnungen

Hessenweiter Einsatz gegen Kindesmissbrauch und Missbrauchsdarstellungen von Kindern

Hessenweiter Einsatz gegen Kindesmissbrauch und Missbrauchsdarstellungen von Kindern

85 durchsuchte Wohnungen und Häuser, 14 Vernehmungen, 2.084 Sicherstellungen und ein vollstreckter Haftbefehl - das ist die vorläufige Bilanz eines großangelegten Einsatzes zur Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Die Schwerpunktmaßnahme der hessischen Polizei fand in der vergangenen Woche zwischen Montag und Freitag, 13. und 17. Januar, im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften statt. Das Hessische Landeskriminalamt
(HLKA) koordinierte den Einsatz.

Herstellung, Besitz und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen
Den 79 Beschuldigten - 78 Männer und eine Frau im Alter von 14 bis 78 Jahren - werden überwiegend Herstellung, Besitz und Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen (rechtlich: Kinder- und
Jugendpornografie) zur Last gelegt. In zwölf Fällen steht der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von unter 18-Jährigen im Raum, in drei Fällen der Vorwurf der Vergewaltigung beziehungsweise des sexuellen Übergriffes.

Während des Einsatzes wurde ein Haftbefehl vollstreckt.
14 Beschuldigte mussten die Ermittlerinnen und Ermittler im Anschluss an die Wohnungsdurchsuchung zwecks Vernehmung auf die nächstgelegene Dienststelle begleiten. Bei den Beschuldigten wurden insgesamt 2.084 deliktsspezifische Gegenstände - darunter Hunderte von Speichermedien - sichergestellt. Diese werden im nächsten Schritt ausgewertet.
Nach jetzigem Stand der Ermittlungen stehen die Beschuldigten untereinander nicht im Austausch.

Durchsuchungen 
Die Durchsuchungen fanden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Gießen, Kassel, Offenbach am Main und Wiesbaden statt, außerdem in den Landkreisen Darmstadt-Dieburg, Hochtaunus, Lahn-Dill, Bergstraße, Groß-Gerau, Kassel, Fulda, Gießen, Hersfeld-Rotenburg, Marburg-Biedenkopf, Offenbach, Limburg-Weilburg, Main-Kinzig, Rheingau-Taunus, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Werra-Meißner und Wetterau.

Eine der wichtigsten Aufgaben der hessischen Polizei.
"Die Bekämpfung von sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist eine der wichtigsten Aufgaben der hessischen Polizei. Wir setzen unseren Einsatz in diesem Deliktsfeld daher auch in diesem Jahr konsequent fort", betont Andreas Röhrig, Präsident des Hessischen Landeskriminalamts.

Lange Verjährungsfristen bei sexuellem Kindesmissbrauch
Die strafrechtlichen Verjährungsfristen für sexuellen Kindesmissbrauch betragen, je nach Schwere der Tat, zwischen fünf und 20 Jahren. Diese Fristen beginnen, je nach Tat und Tatzeitpunkt, allerdings erst ab dem vollendeten 18., 21. oder 30.
Lebensjahr des Opfers. Opfer können also auch noch im Erwachsenenalter Taten aus der Kindheit anzeigen. Die hessische Polizei ruft dazu auf, Taten zur Anzeige zu bringen, damit Täter bestraft und so womöglich weitere Straftaten an Kindern und Jugendlichen verhindert werden können.

Hintergrund FOKUS
Der Kampf gegen sexuellen Missbrauch und Missbrauchsdarstellungen von Kindern und Jugendlichen bildet einen Schwerpunkt der hessischen Polizei. Die Einheit "FOKUS" (Fallübergreifende Organisationsstruktur gegen Kinderpornografie Und Sexuellen Missbrauch von Kindern), die im Oktober 2020 unter anderem aufgrund stetig steigender Fallzahlen, zunächst als Besondere Aufbauorganisation (BAO) ihre Arbeit aufgenommen hat, ist seit Februar 2024 fester Bestandteil der Regelorganisation der sieben hessischen Polizeipräsidien und des Hessischen Landeskriminalamts. Mit dem Ziel, polizeiliche Maßnahmen gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen in Hessen zu bündeln und zu intensiveren, verfolgt die hessische Polizei mit rund 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, darunter knapp 170 Ermittlerinnen und Ermittler, gezielt Sexualstraftaten an Kindern und Jugendlichen. Bei allen hessischen Staatsanwaltschaften sind Sonderdezernate für die Verfolgung von Straftaten des sexuellen Kindesmissbrauchs und der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte eingerichtet.

 

Quelle: Hessisches Landeskriminalamt


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