10.02.2021
Ein Ablegen geringster Mengen beim Nachbarn ist hinzunehmen
Harmlose Schaufel Schnee

Es ist nicht erlaubt, im Rahmen des Winterdienstes den Schnee von seinem eigenen Grundstück ohne Rücksprache auf das Nachbarsanwesen zu schippen. Doch wenn es sich nur um eine Menge von ein oder zwei Schaufeln Schnee handelt, dann stellt das nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS keine nennenswerte Belästigung dar.
(Amtsgericht München, Aktenzeichen 213 C 7060/17)
Quelle:
LBS