13.11.2024

Eigentümerin hatte Ursache für Ertragsminderung selbst herbeigeführt

Kein Grundsteuererlass

Kein Grundsteuererlass Foto: LBS

Unter bestimmten, sehr eingeschränkten Umständen ist ein Erlass der Grund­steuer durch die Finanzverwaltung möglich – etwa dann, wenn eine Immobilie kaum Mieteinnahmen einbringt. Diese Möglichkeit entfällt allerdings nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS, wenn die Ursache durch zurechenbares Verhalten der Eigentümerin herbeigeführt wurde. (Verwaltungsgericht Koblenz, Aktenzeichen 5 K 256/21)

Der Fall:
Die Eigentümerin einer Immobilie (Hausmeisterwohnung und mehrere Gewerbeeinheiten) erzielte einen denkbar schlechten Ertrag für ihr Objekt – nämlich nur 600 Euro Kaltmiete im Mo­nat. Deswegen begehrte sie einen Grundsteuererlass, der ihr vom Fiskus allerdings verwehrt wurde. Die Begründung dafür: Sie habe sich nicht nachhaltig genug um eine Vermietung be­müht. Zum Beispiel hätte sie mehr, auch überregionale Anzei­gen schalten müssen, um auf ihr Mietangebot aufmerksam zu machen.

Das Urteil:
Zwar sei es grundsätzlich denkbar, bei schlechten Mieteinnah­men die Grundsteuer teilweise zu erlassen, doch hier entfalle diese Möglichkeit. Das Objekt habe wegen offenen Kaminen und wohnraumtypischen Wandfarben die Anmutung eines Wohnhauses, dürfe jedoch wegen baurechtlicher Vorschriften nur zu Gewerbezwecken vermietet werden. Beim Erwerb sei der Eigentümerin diese Problematik bekannt gewesen. Sie habe aber keine ausreichenden Maßnahmen unternommen, die Vermietbarkeit zu steigern, weswegen sie den Leerstand selbst zu verantworten habe.

Quellen:
LBS Infodienst Recht & Steuern
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Weihnachtsmarktstand zugunsten Menschen mit Behinderung
Weilburger Weihnachtsmarkt -Marktplatz- | Fr, 13.12.2024 17:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Mittlerweile hat es sich bereits zu einer guten Tradition entwickelt, dass das Team Weilburg des Förderkreises der Lebenshilfe Wetzlar-Weilburg sich mit einem Stand am Weilburger Weihnachtsmarkt beteiligt.

Palette des Angebotes
Am dritten Adventswochenende, dem ersten Marktwochenende, laden die Aktiven ein zum Einkauf, dessen Erlös dann bei der Arbeit für Menschen mit Behinderung im heimischen Raum eingesetzt wird. Die Palette des Angebotes reicht von Nistkästen, Vogelhäusern, Holz-Pilzen, Kerzen, Anzündern, Karten, Schneemännern über Gebäck, Marmelade und Eierlikör bis hin zu kleinen Deko-Weihnachtsbäumen, Wichteln und weihnachtlichen Anhängern sowie manchem mehr. Der Stand ist geöffnet am Freitag, 13., von 17 bis 21 Uhr und am Samstag, 14., von 12 bis 21 Uhr sowie am Sonntag, 15. Dezember, von 12 bis 20 Uhr.

Gute Bilanz vom Stand auf dem Weilburger Wochenmarkt am 25. September
Bei der Vorbesprechung konnte das Team Weilburg nicht nur den Stand auf dem Weihnachtsmarkt planen, sondern auch eine gute Bilanz vom Stand auf dem Weilburger Wochenmarkt am 25. September ziehen. Insgesamt erzielte das Team Weilburg mit dem Verkauf von Gulasch mit Brot, Waffeln und Kaffee sowie Produkten aus Behindertenwerkstätten einen Erlös von 1.735,80 €. Von den Standbetreibern des Weilburger Wochenmarktes wurde der zusätzliche Stand als bereichernd und förderlich angesehen. Unterstützt wurde das Team Weilburg von dem Künstler und Koch „Bombolo“ aus Langhecke, den Ahäuser Landfrauen und Mike Abel vom „aRthaus Weilburg“.

Bildergalerie

…unterwegs zum Limburger Weihnachsmarkt ✨🎄
03.12.2024 | 24 Fotos