07.05.2023

Mieter konnte einen guten Grund für sein Verhalten nennen

Keine Kündigung trotz Einbruchs

Keine Kündigung trotz Einbruchs Foto: LBS

Eigentlich sollte es ziemlich klar sein, dass einem Mieter nach einem Einbruch in die Nachbarwohnung gekündigt werden kann. Doch die Rechtsprechung kennt nach Information des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch Ausnahmen. (Landgericht Berlin, Aktenzeichen 66 S 162/22)

Das Urteil im Detail
Der Fall: Ein Mieter bemerkte nach seiner Rückkehr aus dem Urlaub einen Wasserschaden an zwei Wänden seiner Wohnung. Auch auf dem Boden hatte sich eine Pfütze gebildet. Um schnell reagieren zu können, brach er gewaltsam in die über ihm liegende, zu dem Zeitpunkt leerstehende Wohnung ein. Daraufhin sprach ihm der Vermieter die Kündigung aus.

Das Urteil: Bei einer derartigen Selbsthilfe handle es sich nicht um eine schwerwiegende Pflichtverletzung des Mieters und deswegen sei keine Kündigung möglich, entschied das Landgericht. Dass sich der Schaden schon über längere Zeit entwickelt hatte und das schnelle Eingreifen gar nichts änderte, habe der Mieter zu dem Zeitpunkt nicht wissen können.

Quellen:
LBS Infodienst Recht und Steuern
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Haus Eberhard (Pfaffengasse 27/ Diez) | Sa, 10.6.2023 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Ausstellung im Haus Eberhard in Diez zeigt Bilder der Künstlerin Petra Broo
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Die Ausstellung der freischaffenden Künstlerin Petra Broo findet im Rahmen der Veranstaltungsreihe „tART-Orte“ statt, die Kunstinteressierte bereits zum 12. Mal zu einer Kultur-Tour durch das Idsteiner Land, den Goldenen Grund und die Regionen rund um Limburg einlädt.
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Mehr Informationen gibt es auf der Webseite: https://broo-art.de.

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