Wenn Sie als gemeinnütziger Verein oder öffentliche Institution an einer Förderung interessiert sind, füllen Sie bitte den folgenden Förderantrag aus und senden Sie ihn unterschrieben an die Sparkasse Ihrer jeweiligen Heimatregion:
Wenn Sie als gemeinnütziger Verein oder öffentliche Institution an einer Förderung interessiert sind, füllen Sie bitte den folgenden Förderantrag aus und senden Sie ihn unterschrieben an die Sparkasse Ihrer jeweiligen Heimatregion:
Beachten Sie bei der Antragstellung bitte die Förderrichtlinien der Sparkassen-Stiftung Limburg-Weilburg.
Anträge:
-Förderantrag für das Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Weilburg
-Förderantrag für das Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Limburg
Die Antragstellung sollte rechtzeitig, möglichst zu Beginn der Planungen, erfolgen.
Sie erleichtern uns die Bearbeitung mit einer ausführlichen Darstellung des Vorhabens, aus der Inhalt, Konzeption sowie die Mitwirkenden hervorgehen.
Das Kuratorium der Sparkassen-Stiftung Limburg-Weilburg hat beschlossen, den Bau von Vereinsheimen und Sportstätten nicht mit Fördermitteln zu bedenken, da öffentliche Mittel für diese Zwecke zur Verfügung stehen. Aus diesem Grund bitten wir Sie um Ihr Verständnis, dass wir solchen Anfragen nicht entsprechen können.
Alle Anträge, die bei den beiden Sparkassen jeweils bis zum 15. Februar und 15. August eingehen, werden dem Kuratorium in der nächsten Sitzung im März bzw. September zur Entscheidung vorgelegt.
Falls Sie Fragen zu den Anträgen haben, helfen wir Ihnen gerne - für das Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Limburg unter Tel.: 06431/202-76523 (Anke Stein) und für das Geschäftsgebiet der Kreissparkasse Weilburg unter Tel.: 06471/312-4147 (Kathi Gombel) - weiter.