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KFZ-Innung Limburg-Weilburg

Weilburger Str. 30, 65606 Villmar
Telefon: 06482/ 47 77
Fax: 06482/ 59 76
Branchen: Gewerbeverein Gewerbevereine

Landesverband für Markthandel und Schausteller Hessen e.V.
LMS Hessen, Herr Simak

Erlenwiese 9, 35794 Mengerskirchen
Telefon: 06476 915855
Branchen: Gewerbeverein Gewerbevereine

Verein zur Erhaltung der Klosterruine Beselich e.V.
Christof W. Martin

Fussinger Weg 12, 65620 Waldbrunn
Telefon: 06479 / 857
Branche: Kultur

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Veranstaltung

Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.

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