2. Sitzung in Laimbach (Bilder: Sandra und Jenny L.)

21.01.2006
224 Bilder
85.988
sandy
Sortierung:
Bilder pro Seite:
15  30  60 
< 1 2 3 > ... 4
374
383
429
334
324
321
318
343
366
346
339
332
323
324
329
322
327
314
314
309
315
310
333
314
324
368
321
305
311
323
304
300
312
320
300
295
343
301
299
303
300
313
310
302
305
296
298
290
301
301
285
297
357
316
334
310
315
336
302
292
< 1 2 3 > ... 4

Mittagstisch (16.05.2024)

TOP Galerien

TOP Firmen für Sie

TOP Nachrichten

Veranstaltung

Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.