Hugenottenmarkt Braunfels Sa+So (Bilder: Heike&Gert)

22.04.2012
180 Bilder
21.338
Honey
Sortierung:
Bilder pro Seite:
15  30  60 
< 1 2 3 >
119
120
123
118
125
129
123
122
120
122
123
123
118
121
121
131
130
129
124
123
71
71
71
76
74
71
71
68
73
74
71
78
72
74
73
76
74
74
72
72
72
74
75
76
72
73
70
68
65
65
60
60
63
64
62
63
64
62
66
66
< 1 2 3 >

TOP Nachrichten

Veranstaltung

Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.

Mittagstisch (15.05.2024)

TOP Galerien

TOP Firmen für Sie