1. Sitzung KVO Bollywood am Kallenbach (Bilder: Marcel Fröhlich)

27.01.2018
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marcel91
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Bollywood am Kallenbach
Leidenschaft!
Sehnsucht!
Ein bisschen Romantik!
Und ganz viel Liebe…
…das ist es doch, was der stressgeplagte Bürger am Kallenbach sucht…..
...und in Obershausen findet, wenn es zur ersten Sitzung des KVO Ukamamba am 27.01.2017 heisst: Vorhang auf für „Bollywood am Kallenbach“!
Bollywood am Kallenbach? Manch einer wird sich fragen, was man da nun wieder erwarten darf. Die Frage lässt sich ganz einfach beantworten, wenn sie vorbeikommen und sich entführen lassen ins ferne Indien. Maharadscha Jörgur Zollan begrüßt Sie als seine Gäste in seinem bescheidenen Palast. Gemeinsam mit ihm und seiner Maharani Barbari Berhardi werden sie eine Achterbahn der Emotionen besteigen! Die ganz grossen Gefühle warten auf sie: Verbotene Liebe, qualvolle Eifersucht und gebrochene Herzen.…. Dazwischen wirbeln indische Schönheiten in üppigen Kostümen durch die farbenprächtige Kulisse, gewichtige Worte werden gesprochen und exotische Gesänge angestimmt. Zum Finale garantieren Ihnen der Maharadscha und die Maharani ein tränenreiches Happy End, bitte vergessen Sie nicht, die Papiertaschentücher einzustecken!

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Veranstaltung

Nimm dein Leben selbst in die Hand
„WIR-Café“ Schulgasse 7, Idstein | Do, 2.5.2024 14:30 Uhr

„Nimm dein Leben in die Hand, sonst werden es andere für dich tun.“ – Die Bedeutung rechtlicher Vorsorge. Zu diesem Thema lädt der Betreuungsverein des IFB e.V. und das Amt für Soziales, Jugend und Sport Idstein herzlich zum Vortrag „Rechtliche Vorsorge – frühzeitig an später denken“, am 02.05.2024 von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr zum „WIR-Café“ in das Haus der älteren Mitbürger in der Schulgasse 7, 65510 Idstein ein.

Die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge
Die Referenten Jan-Erik Wolfgram (Berufsbetreuer im Betreuungsverein) und Sonja Gierhan (Berufsbetreuerin im Betreuungsverein) beleuchten in diesem kostenlosen Vortrag die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge. Dabei werden die Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht für Laien verständlich zugänglich gemacht.

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung stellt sicher, dass medizinische Wünsche respektiert werden, wenn man nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu äußern. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten stellvertretend handeln kann.

Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung gewährleistet, dass im Falle von Entscheidungsunfähigkeit ein Betreuer eigener Wahl eingesetzt wird.
„Schieben Sie das Thema „rechtliche Vorsorge“ nicht auf die lange Bank – machen Sie den ersten Schritt und nehmen Sie Ihr Leben auch im Ernstfall selbst in die Hand“, empfiehlt Jan-Erik Wolfgram. „Die rechtliche Vorsorge ermöglicht es uns, frühzeitig unsere persönlichen Angelegenheiten zu regeln und bevollmächtigten Personen unser Vertrauen auszusprechen und dafür zu sorgen, dass unsere Interessen gewahrt werden, wenn wir selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.“

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Interessierte sind herzlich eingeladen an diesem Nachmittag teilzunehmen und nach dem Vortrag in regen Austausch zu treten.

Mittagstisch (29.04.2024)