Weilburg

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22.01.2020

Allgemeinverfügung nach dem Hessischen Ladenöffnungsgesetz (HLöG)

Amtliche Bekanntmachung der Stadt Weilburg

Foto: Stadt Weilburg

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) vom 23.11.2006 (GVBI. I. 606), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 13.12.2019 (GVBI. S. 434) ergeht folgende Verfügung:

1. Abweichend des § 3 HLöG dürfen Verkaufsstellen in Weilburg aus Anlass des Weilburger Frühlingsmarktes
am Sonntag, dem 26.04.2020, in der Zeit von 12.00 bis 18.00 Uhr
für den geschäftlichen Verkehr mit Kundinnen und Kunden in den nachfolgend aufgeführten Bereichen offengehalten werden.
Der Geltungsbereich beschränkt sich ausschließlich auf die folgenden Straßenabschnitte:
Weilburg-Kernstadt, Vorstadt, Marktstraße, Marktplatz, Mauerstraße, Niedergasse, Schlossstraße, Neugasse, Langgasse, Über dem Hainberg, Schwanengasse, Bogengasse, Jonasengäßchen, Pfarrgasse, Schulgasse und Turmgasse

2. Die Bestimmungen und Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes, des Mutterschutzgesetzes, Jugendarbeitsschutzgesetzes, sowie des Betriebsverfassungsgesetzes bleiben unberührt.
3. Die Allgemeinverfügung tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Weilburger Tageblatt in Kraft.
4. Gemäß § 6, Abs. 3 des Hessischen Ladenöffnungsgesetzes (HLöG) hat der Widerspruch oder die Anfechtungsklage gegen die Verfügung keine aufschiebende Wirkung.

Der Frühlingsmarkt findet seit über 20 Jahren im Gebiet der Stadt Weilburg an der Lahn statt.
In der Innenstadt präsentieren rund 40 Aussteller eine Vielfalt an Kunsthandwerk und eine Auswahl an Blumen, Pflanzen und Kräutern. Im Programm sind Straßenkünstler, Kunstausstellungen und Präsentation von Kunstprojekten enthalten. Hierbei werden wieder rund 10.000 Besucher erwartet. Insoweit resultiert der erwartete Besucherstrom nicht aus Anlass des verkaufsoffenen Sonntags, sondern aus Anlass des Frühlingsmarktes der Stadt Weilburg an der Lahn.

Weilburg, den 20.01.2020
Der Magistrat der Stadt Weilburg

Dr. Johannes Hanisch
Bürgermeister

 

Quelle: Carmen Schäfer/ Stadt Weilburg

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Veranstaltung

Benefizkonzert am 12. Mai
Weilburger Schlosskirche | So, 12.5.2024 17:00 Uhr

Frühlingskonzert des Gospelchores als Kooperationsprojekt mit dem Harmonie Festival Lindenholzhausen

Kinderchor „Shchedryk Choir“ aus Kiew
Ein musikalischer Leckerbissen erwartet Liebhaber der Chormusik am Sonntag, 12. Mai um 17 Uhr in der Weilburger Schlosskirche. Auf Einladung von Dekanatskantorin Doris Hagel wird der Kinderchor „Shchedryk Choir“ aus Kiew unter der Leitung von Tetiana Kalyta das Frühlingskonzert des Gospelchores Weilburg mitgestalten.

In the Power of your love
Das Motto des Konzertes ist „In the Power of your love“. Der preisgekrönte Kinderchor kommt anlässlich des achten internationalen Harmonie Chorfestivals in Lindenholzhausen nach Deutschland. Er hat eine lange Tradition in Kiew und ist schon in der ganzen Welt aufgetreten, so beispielsweise in der Carnegie Hall in New York, aber auch in der Beethovenhalle in Bonn und an anderen prominenten Orten in Europa. Das Konzert wird ein Benefizkonzert sein zugunsten dieses Kinderchores. Der Erlös soll dabei helfen, die Reisekosten zu decken. Liturgin ist Pfarrerin Cornelia Stock, die musikalische Gesamtleitung hat Dekanatskantorin Doris Hagel.

Die Konzertbesucher erwartet ein abwechslungsreiches Programm.
So wird der Gospelchor der Kantorei der Schlosskirche Spirituals und Gospels, auch in zeitgenössischen Interpretationen, ebenso vortragen wie Chor-Arrangements aus dem Pop-Bereich. Der Kinderchor aus der Ukraine wird neben geistlichen Chorwerken auch mit folkloristischen Liedern aus seiner Heimat zu hören sein.

Der Eintritt ist frei, es wird um eine Spende zur Finanzierung der Chorreise des ukrainischen Kinderchores gebeten.

 

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