Vor 50 Jahren als Weihnachtsbaum angefangen wird Niederbrecher Weisstanne Weihnachtsbaum vor dem Georgsdom in Limburg

22.11.2017
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Vor 50 Jahren als Weihnachtsbaum angefangen wird Niederbrecher Weisstanne Weihnachtsbaum vor dem Georgsdom in Limburg

Niederbrechen/Limburg. Ein nicht unerheblicher Aufwand war erforderlich, um chirurgisch-präzise den 1,1 Tonnen schweren Baum aus dem Garten von Familie Stillger in Niederbrechen herauszubekommen. Über einen anderen Garten hinweg wurde die rund 12 Meter hohe Weisstanne angehoben und auf den Transportanhänger verladen, mit dem sie den Weg an die Domplatte nach Limburg angetreten hat. Der Baum, so Rosel Stillger am Rande der Baumfällarbeiten, war seinerzeit, 1967, ein Weihnachtsbaum in der Familie gewesen, der dann im Garten eine neue Chance bekam, die er fünf Jahrzehnte lang prächtig genutzt hat – zur Freude der Familie. Ein richtiger Prachtbaum, da er nach allen Seiten freie Entwicklungsräume hatte, konnte er sich rundrum gut entwickeln. Die Pfarrkirche St. Maximin in Niederbrechen hat auch den Beinamen „Dom im Goldenen Grund“. Daher ergehen herzliche Grüße von Niederbrechen an den Georgsdom – möge er dort die Gäste der Domstadt erfreuen. Peter Ehrlich / FOTO-EHRLICH.de

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Veranstaltung

Nimm dein Leben selbst in die Hand
„WIR-Café“ Schulgasse 7, Idstein | Do, 2.5.2024 14:30 Uhr

„Nimm dein Leben in die Hand, sonst werden es andere für dich tun.“ – Die Bedeutung rechtlicher Vorsorge. Zu diesem Thema lädt der Betreuungsverein des IFB e.V. und das Amt für Soziales, Jugend und Sport Idstein herzlich zum Vortrag „Rechtliche Vorsorge – frühzeitig an später denken“, am 02.05.2024 von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr zum „WIR-Café“ in das Haus der älteren Mitbürger in der Schulgasse 7, 65510 Idstein ein.

Die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge
Die Referenten Jan-Erik Wolfgram (Berufsbetreuer im Betreuungsverein) und Sonja Gierhan (Berufsbetreuerin im Betreuungsverein) beleuchten in diesem kostenlosen Vortrag die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge. Dabei werden die Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht für Laien verständlich zugänglich gemacht.

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung stellt sicher, dass medizinische Wünsche respektiert werden, wenn man nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu äußern. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten stellvertretend handeln kann.

Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung gewährleistet, dass im Falle von Entscheidungsunfähigkeit ein Betreuer eigener Wahl eingesetzt wird.
„Schieben Sie das Thema „rechtliche Vorsorge“ nicht auf die lange Bank – machen Sie den ersten Schritt und nehmen Sie Ihr Leben auch im Ernstfall selbst in die Hand“, empfiehlt Jan-Erik Wolfgram. „Die rechtliche Vorsorge ermöglicht es uns, frühzeitig unsere persönlichen Angelegenheiten zu regeln und bevollmächtigten Personen unser Vertrauen auszusprechen und dafür zu sorgen, dass unsere Interessen gewahrt werden, wenn wir selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.“

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Interessierte sind herzlich eingeladen an diesem Nachmittag teilzunehmen und nach dem Vortrag in regen Austausch zu treten.

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