Konzert Gospelchor Cantica Nova in der Schlosskirche Löhnberg (Bilder: Klaus)

11.10.2015
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In ihrem Konzert, in der Löhnberger Schlosskirche, brachte der Gospelchor Cantica Nova nicht nur Gospels und Spirituals zu Gehör. Nach einer Einleitung mit 2 Gospelsongs schlugen sie einen Bogen über Mendelson - Bartoldy mit Hebe deine Augen. Einem Südafrikanischem Lied Sana, sanaria, Halleluhia von L. Cohen und Filmhits wie I will follow him aus Sister Act und Fly with me aus Wie im Himmel. Zwischendurch gab es einen Kanon, bei dem alle Zuhörer mit singen durften, und das auch gerne taten. Danach ging es weiter mit Bourree aus dem Notenbuch für W.A.Mozart von Millsby, When i get older von den Beatles und Barbar´Ann von den Beach Boys. Den Abschluss machten dann From a Distance und Angels watching over me, und so setzte man noch einen Gospelsong an den Abschluß des Konzertes. Das begeisterte Publikum forderte eine Zugabe und bekam diese auch. So war es ein gelungenes Konzert unter der Leitung von Gertrud Velte, in dem der Chor zeigen konnte das sie nicht nur Gospel können sondern ein viel größeres Program bieten können.

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Veranstaltung

Nimm dein Leben selbst in die Hand
„WIR-Café“ Schulgasse 7, Idstein | Do, 2.5.2024 14:30 Uhr

„Nimm dein Leben in die Hand, sonst werden es andere für dich tun.“ – Die Bedeutung rechtlicher Vorsorge. Zu diesem Thema lädt der Betreuungsverein des IFB e.V. und das Amt für Soziales, Jugend und Sport Idstein herzlich zum Vortrag „Rechtliche Vorsorge – frühzeitig an später denken“, am 02.05.2024 von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr zum „WIR-Café“ in das Haus der älteren Mitbürger in der Schulgasse 7, 65510 Idstein ein.

Die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge
Die Referenten Jan-Erik Wolfgram (Berufsbetreuer im Betreuungsverein) und Sonja Gierhan (Berufsbetreuerin im Betreuungsverein) beleuchten in diesem kostenlosen Vortrag die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge. Dabei werden die Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht für Laien verständlich zugänglich gemacht.

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung stellt sicher, dass medizinische Wünsche respektiert werden, wenn man nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu äußern. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten stellvertretend handeln kann.

Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung gewährleistet, dass im Falle von Entscheidungsunfähigkeit ein Betreuer eigener Wahl eingesetzt wird.
„Schieben Sie das Thema „rechtliche Vorsorge“ nicht auf die lange Bank – machen Sie den ersten Schritt und nehmen Sie Ihr Leben auch im Ernstfall selbst in die Hand“, empfiehlt Jan-Erik Wolfgram. „Die rechtliche Vorsorge ermöglicht es uns, frühzeitig unsere persönlichen Angelegenheiten zu regeln und bevollmächtigten Personen unser Vertrauen auszusprechen und dafür zu sorgen, dass unsere Interessen gewahrt werden, wenn wir selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.“

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Interessierte sind herzlich eingeladen an diesem Nachmittag teilzunehmen und nach dem Vortrag in regen Austausch zu treten.