Winteransichten
Die Weihnachtsmärkte haben geöffnet, die Tannen stehen beleuchtet und geschmückt in unseren Städten und Dörfern. Wir stimmen uns langsam auf das Weihnachtsfest ein. Nur bei Temperaturen im zweistelligen Bereich fällt uns das doch ab und zu etwas schwer. Während ich daraufwarte das ich die Weihnachtsbäume in einer verschneiten Landschaft ablichten kann, zeige ich euch hier ein paar Bilder aus den vergangenen Jahren. Es sind auch 2 Winterbilder aus diesem Jahr dabei, ich glaube ihr findet heraus welche.
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Veranstaltung
Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.
Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.
Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.