Mein Jahresrückblick

25.12.2020
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KRichter1708
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2020 geht zu Ende. Ein Jahr, in dem wir vieles nicht erleben konnten, nicht machen konnten und das uns viel abgefordert hat. Aber es gab auch, besonders am beginn des Jahres viel schönes, das wir miteinander teilen konnten. Und es ist einmal wieder an der Zeit sich daran zu erinnern. Ich hoffesehr das ihr, trotz der momentanen Einschränkungen, ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest habt, gesund ins neue Jahr kommt und wir uns bald wieder auf den schönen Veranstaltungen wiedersehen. Hier ist mein Rückblick auf die schönen Tage ddes letzten Jahres. Ich denke ihr habt, beim Betrachten, genau so schöne Erinnerungen. Euer Klaus

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Mittagstisch (19.05.2024)

Veranstaltung

Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.