YOU FM Clubnight (Bilder: Adam)

25.06.2005
179 Bilder
115.372
Adam G
Sortierung:
Bilder pro Seite:
15  30  60 
1 2 > ... 6
377
533
460
450
430
521

Barkowski Immobilien GbR

Langgasse 41, 35781 Weilburg
Telefon: 06471 / 92 77 80
Mobil: 0160 / 97 93 72 29
Fax: 06471 / 379 499

Informationen

Ihr Vertrauen zu uns ist die Basis für Ihren Erfolg!
Wer sich mit dem Gedanken trägt, eine Immobilie zu erwerben, eine Wohnung zu mieten oder zu kaufen bzw. seine Wohnung, sein Haus oder Grundstück verkaufen möchte, sollte auf fachgerechte Hilfe und Unterstützung eines qualifizierten Maklers nicht verzichten.

Unterschiedliche Interessen und Betrachtungsweisen bieten oftmals eine weite Spanne zwischen Verkaufspreisvorstellung und realistisch erzielbarem Preis. Diesen Wert können Sie an einem marktgerechten Wertgutachten ablesen, welchen Sie bei uns erfahren.

Öffnungszeiten

Montag: 09:00 bis 13:00 und 15:00 bis 18:00 Uhr
Dienstag: 15:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 bis 13:00 und 15:00 bis 18:00 Uhr
Freitag: 15:00 bis 18:00 Uhr

Weitere Termine nach Vereinbarung!

An den verkaufsoffenen Sonntagen sind wir ebenfalls für Sie da und selbstverständlich können Sie einen gesonderten Termin vereinbaren, damit wir Ihre ganz persönliche Angelegenheit diskret besprechen.
Branche: Immobilien
476
464
447
482
536
496
457
642
548
538
693
535
568
554
617
573
590
529
531
562
687
739
806
893
1 2 > ... 6

TOP Galerien

TOP Nachrichten

Mittagstisch (20.05.2024)

TOP Firmen für Sie

Veranstaltung

Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.