13:30 Uhr bis 14.15 Uhr - The Golden Ground Alliance
14:30 Uhr bis 15:10 Uhr - 2 Times Wasted
15:25 Uhr bis 16:10 Uhr - As Seconds Become Centuries
16:25 Uhr bis 17:10 Uhr - VMZT
17:25 Uhr bis 18:10 Uhr - The Reaction
18:25 Uhr bis 19:10 Uhr - Mr. Irish Bastard
19:30 Uhr bis 20:15 Uhr - This is a standoff
20:40 Uhr bis 21:40 Uhr - 7Seconds
22:10 Uhr bis 23:15 Uhr - Streetlight Manifesto
23:45 Uhr bis 01:00 Uhr - Raised Fist
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.
Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.
Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.