Jahresrückblick 2017 (Bilder: Klaus)

01.01.2018
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KRichter1708
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Mit diesem Jahresrückblick möchte ich mich bei euch für das letzte Jahr bedanken. Obwohl ich leider nicht alle Bilder machen onnte, die ich wollte, da ich durch Krankheit und persönliche Verluste nicht immer verfügbar war. Aber ich freue mich schon auf ein neues Jahr mit vielen Veranstaltungen und schönen Bildern, die ich mit euch machen werde. Da ich jetzt in den Urlaub fahre, stelle ich die Bilder etwas früher ein, und wünsche euch besinnliche Feiertage und einen guten Start ins neueJahr.

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Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.