10.04.2024

Bei Verkauf einer Immobilie aus dem Nachlass

Keine Einkommensteuer

Keine Einkommensteuer Foto: LBS

Der Erwerb von Anteilen an einer Erbengemeinschaft ist nicht gleichzusetzen mit dem Erwerb der in der Erbmasse enthaltenen Grundstücke. Aus diesem Grund liegt nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS kein privates Veräußerungsgeschäft vor, wenn ein Erbe die Anteile anderer Miter­ben erwirbt und später das zum Nachlass gehörende Grundstück verkauft. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 13/22)

Der Fall:
Ein Mann hatte 52 Prozent eines Nachlasses geerbt, zu dem unter anderem Grundbesitz gehörte. Die fehlenden Erbanteile kaufte er den restlichen Erben ab, womit er Alleineigentümer wurde. Als er später selbst den Grundbesitz verkaufte, betrach­tete der Fiskus dies als ein privates Veräußerungsgeschäft und besteuerte den Gewinn. Damit war der Betroffene nicht einver­standen.

Das Urteil:
Die Anschaffung einer gesamthänderischen Beteiligung wie der Anteil an einer Erbengemeinschaft erfüllt nicht den Tatbe­stand der Anschaffung eines Wirtschaftsguts, stellte der Bun­desfinanzhof fest. Deswegen sei bei dieser Fallgestaltung auch keine Einkommensteuer für die Veräußerung des Grundstücks fällig.

Quellen:
LBS Infodienst Recht und Steuern
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"Biker Safety Tour" 2024
Start am Feldberg | So, 5.5.2024 10:00 Uhr

Die Sicherheit auf den beliebten Motorradstrecken im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Westhessen ist ein Thema, das die Polizei weiterhin stark beschäftigt. Dabei werden die fortwährenden Kontrollmaßnahmen, die sich über die gesamte Motorradsaison erstrecken, durch präventive Aktionen ergänzt.

Drei geplante Touren
Bereits 2021 startete in diesem Zusammenhang die sogenannte "Biker Safety Tour" der Polizei. Auch in diesem Jahr soll das Projekt fortgeführt werden. Die "Biker Safety Tour" geht somit mit drei geplanten Touren in die nächste Runde.
Interessierte Motorradfahrende können sich zur Tour anmelden und werden in Gruppen à 15 Personen eingeteilt.

Ziel wird der malerische Rheingau sein
Alle drei Touren starten am Feldberg und führen durch verschlungene Wege vorbei an üppigen Weinbergen, historischen Schlössern und idyllischen Dörfern. Unser Ziel wird der malerische Rheingau sein. Erfahrene polizeiliche Motorradfahrer leiten diese Tour. Im Rahmen mehrerer Stopps geben die Beamten nützliche Tipps und Hinweise, etwa zu Gefahrenstellen, Unfallschwerpunkten und -ursachen und örtlichen Besonderheiten.
Mit dabei ist ein Team der Rettungs-Motorradstaffel des Malteser Hilfsdienstes, das mit Tipps - etwa zur Ersten Hilfe - unterstützt.

Tourdaten:

- 05. Mai 2024
- 09. Juni 2024
- 01. September 2024

Treffpunkt ist jeweils um 10:00 Uhr am Feldberg.

Anmeldeformular
Wenn Sie sich für eine der Fahrten interessieren, schicken Sie bitte das ausgefüllte Anmeldeformular mit Ihrem Wunschtag an folgende E-Mail-Adresse:
Bikersafetytour.ppwh@polizei.hessen.de

Nach Ihrer Anmeldung werden wir Sie kontaktieren und Ihnen eine Bestätigung zusenden. Sollte der von Ihnen gewünschte Termin bereits belegt sein, werden wir Sie auf unsere Warteliste setzen.

Für eine Teilnahme an der circa vierstündigen Ausfahrt wird Folgendes
vorausgesetzt:

- ein zugelassenes Motorrad im ordnungsgemäßen Zustand
(StVZO-konform)
- geeignete Schutzausrüstung (Motorradjacke, -hose,-handschuhe, -stiefel, geeigneter Schutzhelm)
- eine gültige Fahrerlaubnis der Klassen A / A2 / A1 (Klasse 1b/3) / Klasse 1

Auch Fahranfängerinnen und -anfänger sind herzlich willkommen.

Hinweis: Zur Teilnahme an der "Biker Safety Tour" müssen Sie vor Fahrtantritt einen Haftungsausschluss unterschreiben. Dieser wird Ihnen im Vorfeld zugesandt.
Die Teilnahme an der "Biker Safety Tour" geschieht auf eigene Gefahr.

Wir freuen uns auf eine tolle Motorradsaison und einen ereignisreichen Tag mit Ihnen.

Ihre Polizei Westhessen

 

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