Kirmes Weilburg 2009 - Auszug Bürgergarde

23.08.2009
181 Bilder
57.213
Stefan B
Sortierung:
Bilder pro Seite:
15  30  60 
< 1 2 3 > ... 4
304
306
299
299
298
296
291
288
286
286
293
282
287
281
281
281
275
274
276
275
268
270
265
266
264
261
256
249
246
245
248
243
248
247
253
240
252
245
241
236
234
231
230
224
226
226
223
222
223
220
224
222
225
220
5 223
224
223
222
217
215
< 1 2 3 > ... 4

TOP Firmen für Sie

TOP Nachrichten

Mittagstisch (18.05.2024)

TOP Galerien

Veranstaltung

Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.