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08.05.2024

Es ging um den nicht vermieteten Bereich eines Gartens

Filmen erlaubt

Filmen erlaubt Foto: LBS

Die Rechtsprechung reagiert äußerst sensibel, wenn Menschen in ihrem Wohnumfeld gegen ihren Willen mit Überwachungskameras gefilmt werden. Häufig wird das untersagt. Doch die Entfernung der Kameras muss nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht erfolgen, wenn auch die Möglichkeit einer Neuausrichtung der Objektive besteht. (Landgericht Saarbrücken, Aktenzeichen 13 S 32/23)

Der Fall:
Den Mieter einer Erdgeschosswohnung störten mehrere Über­wachungskameras auf dem Nachbargrundstück, die ihn seiner Meinung nach in seinen Persönlichkeitsrechten verletzten, weil sie ihn in einem bestimmten Winkel aufnahmen. Er forder­te eine Entfernung. Beide Parteien stritten darum, ob über­haupt eine solche Videoüberwachung stattfinde oder nicht. Der Betreiber der Anlage wendete ein, das betreffende Grund­stück sei von den Objektiven gar nicht erfasst.

Das Urteil:
Eine Entfernung komme schon deswegen nicht in Frage, so das Landgericht, weil es selbst im Falle einer bestehenden Überwa­chung eine weniger einschneidende Abhilfemaßnahme gebe – nämlich die Neuausrichtung der Kameraobjektive. Grundsätz­lich sei natürlich klar, dass die freie Entfaltung der Persönlich­keit gefährdet werden könne, „wenn jederzeit mit der Beob­achtung von Personen gerechnet werden muss, die man selbst nicht sehen kann“.

Quellen:
LBS
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Bürgersprechstunde von MdL Andreas Hofmeister in Mengerskirchen
Filiale der Bäckerei Schäfer Dein Bäcker | Do, 6.6.2024 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Der direkt gewählte CDU-Landtagsabgeordnete Andreas Hofmeister lädt am Donnerstag, 6. Juni 2024, 17.00 Uhr zur Bürgersprechstunde in die Filiale der Bäckerei Schäfer Dein Bäcker (Norma Filiale, Unterm Flecken 4, 35794 Mengerskirchen) ein.

Vorherige Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich
Für persönliche Anliegen zur Landespolitik steht der Abgeordnete dann gerne zur Verfügung. Eine vorherige Anmeldung ist nicht zwingend erforderlich, empfiehlt sich aber zur Vermeidung von Wartezeiten unter Telefon 06431-28561-33 oder per Mail an a.hofmeister2@ltg.hessen.de.

Konstruktive Hinweise und hilfreiche Ideen
„Aus meinen Bürgersprechstunden im Wahlkreis nehme ich seit Jahren konstruktive Hinweise und hilfreiche Ideen für meine Arbeit in Wiesbaden mit. Das Format ist neben der persönlichen Ansprache bei Terminen vor Ort sowie den telefonischen und digitalen Kontaktaufnahmen eine gute Ergänzung. Mitunter geht es auch um sehr individuelle Anliegen in Richtung von Landesbehörden, bei denen ich oftmals weiterhelfen kann,“ erläutert der Bad Camberger.