Veranstaltung

Traditioneller Weihnachtsmarkt am 3. und 4. Advent

Marktplatz Weilburg | Samstag, 14.12.2024 12:00 Uhr bis 21:00 Uhr
Stadt Weilburg

Am dritten und vierten Adventswochenende (13.12.-15.12.24 und 20.12.-22.12.24) verzaubert der traditionelle Weilburger Weihnachtsmarkt mit ganz besonderem Charme. Auf dem Marktplatz breitet sich unter dem funkelnden Lichterzelt ein weihnachtlich geschmücktes Dorf aus und lädt zum Schlendern und Verweilen ein. Neben Handarbeiten und Dekorationsartikeln, hat der Weilburger Weihnachtsmarkt auch kulinarisch viel zu bieten. Auch musikalisch wird der Weihnachtsmarkt abwechslungsreich umrahmt.

Öffnungszeiten:

freitags jeweils: 17-21 Uhr

samstags jeweils: 12-21 Uhr

sonntags jeweils: 12-20 Uhr

 

Veranstalter: Stadt Weilburg
Eintritt: frei

Alle Angaben sind ohne Gewähr.

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Mittagstisch (02.05.2024)

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Veranstaltung

Nimm dein Leben selbst in die Hand
„WIR-Café“ Schulgasse 7, Idstein | Do, 2.5.2024 14:30 Uhr

„Nimm dein Leben in die Hand, sonst werden es andere für dich tun.“ – Die Bedeutung rechtlicher Vorsorge. Zu diesem Thema lädt der Betreuungsverein des IFB e.V. und das Amt für Soziales, Jugend und Sport Idstein herzlich zum Vortrag „Rechtliche Vorsorge – frühzeitig an später denken“, am 02.05.2024 von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr zum „WIR-Café“ in das Haus der älteren Mitbürger in der Schulgasse 7, 65510 Idstein ein.

Die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge
Die Referenten Jan-Erik Wolfgram (Berufsbetreuer im Betreuungsverein) und Sonja Gierhan (Berufsbetreuerin im Betreuungsverein) beleuchten in diesem kostenlosen Vortrag die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge. Dabei werden die Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht für Laien verständlich zugänglich gemacht.

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung stellt sicher, dass medizinische Wünsche respektiert werden, wenn man nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu äußern. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten stellvertretend handeln kann.

Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung gewährleistet, dass im Falle von Entscheidungsunfähigkeit ein Betreuer eigener Wahl eingesetzt wird.
„Schieben Sie das Thema „rechtliche Vorsorge“ nicht auf die lange Bank – machen Sie den ersten Schritt und nehmen Sie Ihr Leben auch im Ernstfall selbst in die Hand“, empfiehlt Jan-Erik Wolfgram. „Die rechtliche Vorsorge ermöglicht es uns, frühzeitig unsere persönlichen Angelegenheiten zu regeln und bevollmächtigten Personen unser Vertrauen auszusprechen und dafür zu sorgen, dass unsere Interessen gewahrt werden, wenn wir selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.“

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Interessierte sind herzlich eingeladen an diesem Nachmittag teilzunehmen und nach dem Vortrag in regen Austausch zu treten.