Kirmes Sonntag in Laubuseschbach (Fotos: Lukas Bausch)

06.09.2009
228 Bilder
52.576
Bausch
Sortierung:
Bilder pro Seite:
15  30  60 
< 1 2 3 > ... 8
230
224
228
229
220
222
232
212
209
202
202
208
5 217
246
209
205
203
212
204
221
215
199
205
203
212
228
223
238
243
260
< 1 2 3 > ... 8

Veranstaltung

Vorsorgevollmacht & Testament
Komödienbau Weilburg | Mi, 22.5.2024 19:00 Uhr bis 21:00 Uhr

Durch viele Lebenssituationen, beispielsweise einen Unfall oder eine schwere Erkrankung, kann es vorkommen, dass man plötzlich oder aber schleichend in einen Zustand gerät, der ein selbstständiges eigenes Handeln unmöglich macht. Wer handelt dann für Sie in allen Lebensbereichen? All das können und sollten Sie mit einer Vorsorgevollmacht regeln, indem Sie eine Vertrauensperson einsetzen, die im Fall der Fälle Ihren Aufgaben- und Tätigkeitskreis für Sie wahrnimmt.

Notlösung im Todesfall
Im Todesfall bestimmt ohne Vorkehrungen automatisch das Gesetz, wer Erbe ist und sorgt dafür, dass der Nachlass an die Personen verteilt wird, die dem Verstorbenen verwandtschaftlich am nächsten stehen. Dies ist aber oft nur eine „Notlösung“. Sollen persönliche Vorstellungen und Wünsche berücksichtigt werden, sollte man ein Testament verfassen und die Erbfolge im eigenen Sinne regeln.

Rechtsanwalt Martin Frömel stellt Ihnen die wesentlichen Grundsätze vor, die man hinsichtlich Vorsorgevollmacht und Testament kennen sollte, und gibt dazu wichtige Handlungsempfehlungen.

TOP Galerien

TOP Firmen für Sie

Mittagstisch (16.05.2024)

TOP Nachrichten