Kirmes in Altenkirchen (Bilder: Kevin Klein)

23.10.2004
161 Bilder
73.322
Kevin
Sortierung:
Bilder pro Seite:
15  30  60 
1 2 > ... 3
350
474
482
418
548
479

Hotel-Restaurant "Zur Krone"

Obertorstr. 1, 35792 Löhnberg
Telefon: 06471 / 60 70
Fax: 06471 607 607

Öffnungszeiten

Hotel – Öffnungszeiten:
Unser Hotel hat täglich für Sie geöffnet.

Restaurant – Öffnungszeiten:
Mo. - Sa.: 17.00 - 1.00 Uhr (Küche bis 22.30 Uhr)
So.: 11.00 - 15.00 Uhr und 17.00 - 24.00 Uhr (Küche bis 22.30 Uhr)

Für Gruppen ab 8 Personen öffnen wir auch mittags gern unser Restaurant für Sie nach vorheriger Absprache.

Weitere Infos wie Events / Räumlichkeiten für Feierlichkeiten / Zimmerpreise über: www.hotel-zurkrone.de
Branchen: Biergarten Event- und Festservice Hotel Partyservice / Catering Restaurant internationale Küche
436
525
429
411
440
494
414
430
431
388
487
735
440
458
423
409
452
419
501
435
437
399
463
413
427
433
399
400
399
386
433
433
391
377
386
375
372
406
397
531
397
376
359
415
379
399
387
385
349
366
385
470
387
366
1 2 > ... 3

Mittagstisch (28.04.2024)

TOP Galerien

TOP Nachrichten

TOP Firmen für Sie

Veranstaltung

Nimm dein Leben selbst in die Hand
„WIR-Café“ Schulgasse 7, Idstein | Do, 2.5.2024 14:30 Uhr

„Nimm dein Leben in die Hand, sonst werden es andere für dich tun.“ – Die Bedeutung rechtlicher Vorsorge. Zu diesem Thema lädt der Betreuungsverein des IFB e.V. und das Amt für Soziales, Jugend und Sport Idstein herzlich zum Vortrag „Rechtliche Vorsorge – frühzeitig an später denken“, am 02.05.2024 von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr zum „WIR-Café“ in das Haus der älteren Mitbürger in der Schulgasse 7, 65510 Idstein ein.

Die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge
Die Referenten Jan-Erik Wolfgram (Berufsbetreuer im Betreuungsverein) und Sonja Gierhan (Berufsbetreuerin im Betreuungsverein) beleuchten in diesem kostenlosen Vortrag die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge. Dabei werden die Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht für Laien verständlich zugänglich gemacht.

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung stellt sicher, dass medizinische Wünsche respektiert werden, wenn man nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu äußern. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten stellvertretend handeln kann.

Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung gewährleistet, dass im Falle von Entscheidungsunfähigkeit ein Betreuer eigener Wahl eingesetzt wird.
„Schieben Sie das Thema „rechtliche Vorsorge“ nicht auf die lange Bank – machen Sie den ersten Schritt und nehmen Sie Ihr Leben auch im Ernstfall selbst in die Hand“, empfiehlt Jan-Erik Wolfgram. „Die rechtliche Vorsorge ermöglicht es uns, frühzeitig unsere persönlichen Angelegenheiten zu regeln und bevollmächtigten Personen unser Vertrauen auszusprechen und dafür zu sorgen, dass unsere Interessen gewahrt werden, wenn wir selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.“

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Interessierte sind herzlich eingeladen an diesem Nachmittag teilzunehmen und nach dem Vortrag in regen Austausch zu treten.