12.05.2024
Nachbar musste ihn zähneknirschend frei machen
Blockierter Weg
Wenn ein Eigentümer von seinem Grundstück aus den öffentlichen Straßenraum ausschließlich über das Grundstück eines Nachbarn erreichen kann, muss dieser ihm ein sogenanntes Notwegerecht zugestehen. Das darf dann nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS auch nicht durch Hindernisse konterkariert werden. (Landgericht Lübeck, Aktenzeichen 3 O 309/22)
Der Fall:
Ein Nachbar wollte offenkundig vom Notwegerecht nichts wissen. Jedenfalls versperrteer den in Frage kommenden Wirtschaftsweg mit einer Barriere aus Pflanzsteinen und verhinderte damit eine Nutzung. Der Kläger nutze sein Grundstück, um dort Alkohol zu konsumieren. Wenn er mal einen Rasenmäher oder eine Schubkarre transportieren wolle, dann könne er diese auch über die Pflanzsteine heben. Zudem sei er selbst schuld, weil er schon durch den Erwerb erkennbar ein „Inselgrundstück“ zu seinem Eigentum gemacht habe.
Das Urteil:
Die Richter forderten den Nachbarn dazu auf, die von ihm errichtete Barriere zu beseitigen. Der Kläger habe anders keine Chance, auf öffentlichen Grund zu gelangen. Deswegen sei ihm ein Notwegerecht zuzugestehen.
Quellen:
LBS
Kreissparkasse Weilburg - Hauptstelle
Kreissparkasse Weilburg
Hauptstelle
Fax: 06471 / 312-91019
Öffnungszeiten
Dienstag 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 9.00 - 12.00 Uhr Beratungstermine
Donnerstag 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr 14.00 - 16.00 Uhr