02.01.2026

m Landkreis Limburg-Weilburg waren zuletzt 329 Arbeitgeber verpflichtet, auf 1.419 Arbeitsplätzen Schwerbehinderte zu beschäftigen

Schwerbehinderte: Arbeitsagentur prüft Beschäftigungspflicht

Betriebe mit mindestens zwanzig Mitarbeitern müssen Schwerbehinderte beschäftigen Bundesagentur für Arbeit

Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens zwanzig Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, diese mit mindestens fünf Prozent schwerbehinderten oder gleichgestellten Menschen zu besetzen. Bis spätestens 31. März 2026 müssen anzeigepflichtige Arbeitgeber der Agentur für Arbeit ihre Beschäftigungsdaten für das Jahr 2025 anzeigen. Dies gilt auch für Unternehmen, die keine Aufforderung erhalten, die Grenze von 19 Mitarbeitern jedoch überschritten haben. Darauf weist jetzt die Limburger Arbeitsagentur hin.

Kommen Arbeitgeber ihrer Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe an das örtliche Integrations- bzw. Inklusionsamt zu leisten. Die Mittel der Ausgleichsabgabe werden zur Förderung der Teilhabe von schwerbehinderten Menschen eingesetzt. Darunter zählen zum Beispiel die Einrichtung eines Arbeitsplatzes sowie die Förderung eines schwerbehinderten Menschen mit einem Eingliederungszuschuss. Die für die Berechnung der Ausgleichsabgabe sowie die Erstellung der Anzeige erforderliche Software „IW-Elan“ kann ab sofort von der Homepage www.iw-elan.de herunterladen oder an gleicher Stelle unter der Rubrik „Service“ als CD-ROM bestellt werden. Wieviel Geld Unternehmen sparen, wenn sie einen behinderten Menschen einstellen oder ausbilden, können sie sich mit Hilfe es „Ersparnisrechners“ unter der genannten Internetpräsenz online anzeigen lassen.

Nach Angaben der Agentur für Arbeit in Limburg waren 2023 (aktuell vorliegende Daten) im Landkreis Limburg-Weilburg insgesamt 329 Arbeitgeber verpflichtet, auf 1.419 Arbeitsplätzen schwerbehinderte Arbeitnehmer zu beschäftigen. Tatsächlich wurden auf 1.319 dieser Arbeitsplätze Schwerbehinderte beschäftigt.

Petra Kern, Vorsitzende der Geschäftsführung der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar, erklärt dazu: „Viele unserer Betriebe beschäftigen mehr Schwerbehinderte, als gesetzlich von ihnen gefordert wird. Dennoch gab es aber auch etliche Arbeitgeber, die ihrer Beschäftigungspflicht nicht nachgekommen sind, so dass im Kreisgebiet 363 Pflichtarbeitsplätze unbesetzt blieben.“ Nach Kerns Angaben waren im Dezember im Kreis Limburg-Weilburg 304 schwerbehinderte Menschen arbeitslos gemeldet. Der größte Teil von ihnen besitze eine arbeitsmarktgerechte Qualifikation. Neben fachlichen Kompetenzen des Personenkreises bieten Inklusion, Vielfalt und Diversität zudem immer einen Mehrwert für Betriebe, Unternehmen und Verwaltungen.

Mehr Informationen zur Ausgleichsabgabe sowie dem Anzeigeverfahren finden sich online auf tinyurl.com/mcr5p7da. Der Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar steht den Betrieben gerne für Beratungen zur Einstellung schwerbehinderter Menschen zur Verfügung. Er ist unter der kostenlosen Nummer 0800 4 5555 20 erreichbar.

Quelle: Arbeitsagentur


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