Hans-Heinrich Dittrich – Diplom-Psychologe, Gestalttherapeut und freier Künstler – beschäftigt sich in seiner Arbeit intensiv mit Prinzipien der Gestaltpsychologie, in deren Mittelpunkt die Mechanismen der visuellen Wahrnehmung stehen. Das Zusammenwirken einzelner Elemente zu einem Ganzen, die Wechselwirkung einzelner Formen und die dynamische Interaktion von Figur, Hintergrund und Kontext sind bedeutsame Gesichtspunkte, die sein Schaffen prägen. In seinem Werk lassen sich die Gesetze der Gestalttheorie klar nachvollziehen. Ein Beispiel ist das Gesetz der Nähe, das besagt dass in räumlicher Nähe befindliche visuelle Elemente als zusammengehörig wahrgenommen werden.
Von besonderer Bedeutung für Hans-Heinrich Dittrichs Kunst ist das dynamische Figur/Hintergrund-Wechselspiel, das sowohl beim Malprozess als auch bei der Betrachtung eines Kunstwerks eine Rolle spielt und sich vor allem in seinen abstrakten Arbeiten manifestiert. Aus wechselnder Perspektive betrachtet können aus dem Hintergrund unterschiedliche Figuren in den Vordergrund treten und danach wieder in den Hintergrund eintauchen und einer neuen Gestalt Platz machen.
Diese Prinzipien lassen sich auch auf emotionale Prozesse anwenden.
Das aktuell wichtige Bedürfnis tritt in den Vordergrund, alle anderen Bedürfnisse in den Hintergrund. Die Wirkung von Kunst kann durch die aktuelle Befindlichkeit und Emotionen beeinflusst werden und wiederum emotionale Zustände wie Freude oder Irritation hervorrufen.
In Hans-Heinrich Dittrichs konzeptuellen Arbeiten finden sich wirkungsstarke Kompositionen mit reduzierter Bildsprache. Aus demHintergrund treten Figuren hervor und wieder zurück; zwischen den Figuren untereinander und zwischen Figuren und Hintergrund entstehen Gesten, die ihre Spuren im wahrgenommenen Gesamteindruck hinterlassen. Der Begriff GESTALT erhält damit auch die Bedeutung GEST AL T, gestural alternative traces, Spuren/Zeichen, die scheinbar in eine bestimmte Richtung weisen, jedoch mannigfaltige alternative, ambivalente und scheinbar widersprüchliche Botschaften beinhalten können. Die Kompositionen der Werke gehen mit einem außergewöhnlich hohen Maß an Freiheitsgraden und Interpretationsmöglichkeiten einher.
Einführung von Prof. Dr. Irene Daum
Die Ausstellung ist bis zum 24.06.2025 im Atelier I des Rosenhangmuseums Weilburg zu sehen.
Der Eintritt ist frei
Das Amt für Jugend, Schule und Familie und das Jugendbildungswerk Limburg-Weilburg informieren weiter zum Thema: „Jugendarbeit und Kinderschutz – Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen in der Kinder- und Jugendarbeit“
Der Gesetzgeber hat mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes
die Pflicht zur Vorlage von Führungszeugnissen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erweitert. Damit soll dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bezogen auf Sexualstraftaten, Rechnung getragen werden. Ganz konkret soll damit die Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung einschlägig vorbestrafter Personen ausgeschlossen werden, um Missbrauchsfällen vorzubeugen und sie möglichst zu verhindern! Während zuvor lediglich hauptamtlich tätige Fachkräfte sowie Tagespflege- und Vollzeitpflegepersonen ein Führungszeugnis vorlegen mussten, gilt diese Verpflichtung seit einigen Jahren auch für nebenamtlich und ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit.
Um die betroffenen Kirchengemeinden, Vereine und Verbände, die Kinder- und Jugendarbeit betreiben, bei dieser Aufgabe zu unterstützen, bietet das Amt für Jugend, Schule und Familie in Kooperation mit dem Jugendbildungswerk Limburg-Weilburg wieder eine Informationsveranstaltung zum erweiterten Bundeskinderschutzgesetz an. Darauf macht Landrat Michael Köberle aufmerksam.
Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren alles Wissenswerte zur Organisation und Umsetzung des § 72 a SGB VIII im Landkreis Limburg-Weilburg. Darüber hinaus werden die wichtigsten Fakten zu sexualisierter Gewalt thematisiert, wie beispielsweise die Unterscheidung von Grenzverletzungen, übergriffigem Verhalten und strafrechtlich relevanten Formen von sexualisierter Gewalt.
Alle Interessierten sind am Dienstag, 5. Mai 2026, um 19:00 Uhr zu dieser Infoveranstaltung in die Kreisverwaltung Limburg-Weilburg, Schiede 43 (Sitzungssaal „Westerwald“, 1. OG Altbau) in Limburg, eingeladen!
Eine Anmeldung ist erforderlich!
Anmeldungen sind digital über die Webseite des Jugendbildungswerkes www.das-jbw.de möglich. (Mail: Tel: 06431-296118)