Kreisentscheid im Bundeswettbewerb der Jugendfeuerwehren in Niederselters·© FOTO-EHRLICH.de

12.07.2015
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Hervorragende Jugendarbeit führte zu Spitzenleistungen beim Kreisentscheid im Bundeswettbewerb der Jugendfeuerwehren in Niederselters
Niederselters/Kreis Limburg-Weilburg. Engagierte Jugendarbeit, die es versteht, Kinder zu begeistern und für solche Leistungen zu motivieren, ist es, die Ergebnisse eines solchen Wettkampf widerspiegeln mit Kindern, die bereit sind, sich in den Dienst der guten Sache zu stellen…. und Eltern, die das unterstützen. Es gehören also viele Menschen rund um das Feuerwehrauto dazu….
“Dabei sein ist alles” – gemäß dem olympischen Prinzip freuten sich viele der Teilnehmer in der Tat, heute dabei gewesen sein zu können, doch noch mehr freuten sich sicherlich die Siegermannschaften, die dann am 13.09.2015 in Lorsch bei Heidenheim zum Bundeswettbewerb antreten werden.
Bürgermeister Werner Schlenz gratulierte persönlich vor Ort der Siegermannschaft aus Werschau und gesellte sich zum gemeinsamen Gruppenbild mit seiner Amtskollegin Silvia Scheu-Menzer und deren Siegermannschaft Hünfelden.
Die Siegermannschaft Werschau wurde zuhause von den begeisterten Fans und Schlachtenbummlern mit feuerwehrherzlichen Ehren empfangen – sicherlich ein toller Ansporn für weitere Leistungen dieser Art – wir gratulieren herzlich zum Erfolg und freuen uns mit ihnen. Frische Sieger bekommen direkt das gemeinschaftliche Feiern “beigebracht” – Stellt Euch mal in einen Kreis und dann gab’s ein dreifaches “PitschNass” für die jungen Sieger, die mit alkoholfreiem Sekt anstoßen und sich anschließend im gemütlichen Rahmen im Feuerwehrgerätehaus feiern durften.Der Bundeswettbewerb ist ein zweiteiliger Wettbewerb in zwei verschiedenen Varianten. Diese beiden wechseln sich zweijährlich ab. Der Bundesentscheid genießt als Deutsche Meisterschaft einen sehr hohen Stellenwert in der Deutschen Jugendfeuerwehr. Es ist der wichtigste Wettbewerb der Deutschen Jugendfeuerwehr.
Die teilnehmenden Jugendfeuerwehr-Gruppen müssen zunächst bei Kreiswettbewerben antreten und können sich dort für die jeweils nächsthöhere Ebene qualifizieren.
Der Bundeswettbewerb besteht aus einer Löschübung gemäß Feuerwehr-Dienstvorschrift 3, sowie einem 400m-Staffellauf. jede Mannschaft besteht aus einer Löschgruppe (9 JFWler) sowie einem Ersatzmann. In Hessen wird der Bundeswettbewerb auch für Staffel (6 Personen) angeboten.

Der Löschangriff (A-Teil)
Beim A-Teil sollen die Jugendfeuerwehrleute einen Löschangriff mit drei Strahlrohren als Trockenübung durchführen. Bei der Wasserentnahmestelle wird alle zwei Jahre zwischen offenem Gewässer und Unterflurhydrant gewechselt. je nachdem, welche Wasserentnahmestelle bei einem Wettbewerb genutzt werden soll, verändert sich das Zeitlimit, das die Jugendfeuerwehrmannschaften einhalten müssen. Weiterhin gehört zum A-Teil abschließend eine Übung, bei der es darum geht, vier Knoten und Stiche so schnell wie möglich korrekt zu knüpfen.
Der Staffellauf (B-Teil)
Beim B-Teil muß die Gruppe einen 400m-Staffelauf mit einigen Hindernissen absolvieren. Hierbei geht die Bewertung auf Zeit, die oftmals den entscheidenden Wettbewerbsvorteil bringt. Die ersten Läufer müssen jeweils eine bestimmte Strecke laufen, in ihrer Bahn befindet sich kein Hindernis. der dritte Läufer muß auf seinem Weg einen 15m langen C-Druckschlauch einfach aufrollen. Der vierte Läufer muß über einen Balken laufen. Der fünfte Läufer liegt von Anfang an auf einer Trage neben der Trage liegen seine Handschuhe, sein Helm sowie ein Koppel. Hat der Vorläufer den Staffelstab übergeben, muss der fünfte Läufer sich die genannten Ausrüstungsgegenstände schnellstmöglich anlegen und zum nächsten Läufer weiterlaufen, der dann wieder nur laufen muß. Läufer sieben und acht müssen gemeinsam ein C-Strahlrohr mit einem C-Druckschlauch zusammenkuppeln und am Strahlrohr einen doppelten Ankerstich mit Halbschlag binden, bevor der Schlußläufer einen Feuerwehrleinenbeutel werfen und durch das Ziel laufen muß.
Die erreichten Punkte beider Teile werden addiert und die Punktzahl des Gesamteindrucks davon abgezogen = das Gesamtergebnis.
Die Ergebnisse:
Lahn-Dill-Kreis
1 Niederscheld 1.397 Punkte
Limburg-Weilburg · Mädchenwertung Gruppe
1 Hünfelden-Kirberg I 1.410 Punkte
Limburg-Weilburg · Jungenwertung Gruppe
1 Brechen-Werschau 1.379 Punkte
2 Hünfelden-Kirberg II 1.324 Punkte
3 Niederselters-Eisenbach 1.295 Punkte
4 Beselich-Heckholzhausen 1.231 Punkte
Limburg-Weilburg – Jungenwertung Staffel
1 Hünfelden-Kirberg III 1.401 Punkte
2 Hünfelden 1.368 Punkte
3 Weilburg-Waldhausen 1.363 Punkte
4 Selters-Haintchen I 1.353 Punkte
5 Beselich-Obertiefenbach I 1.343 Punkte
6 Bad Camberg-Würges 1.331 Punkte
7 Beselich-Obertiefenbach II 1.314 Punkte
8 Selters-Haintchen II 1.295 Punkte
-Angaben ohne Gewähr!-
Weitere Informationen zur Arbeit der Wehren im Kreis Limburg-Weilburg: http://kreisfeuerwehrverband.net/
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Nimm dein Leben selbst in die Hand
„WIR-Café“ Schulgasse 7, Idstein | Do, 2.5.2024 14:30 Uhr

„Nimm dein Leben in die Hand, sonst werden es andere für dich tun.“ – Die Bedeutung rechtlicher Vorsorge. Zu diesem Thema lädt der Betreuungsverein des IFB e.V. und das Amt für Soziales, Jugend und Sport Idstein herzlich zum Vortrag „Rechtliche Vorsorge – frühzeitig an später denken“, am 02.05.2024 von 14:30 Uhr bis 16:30 Uhr zum „WIR-Café“ in das Haus der älteren Mitbürger in der Schulgasse 7, 65510 Idstein ein.

Die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge
Die Referenten Jan-Erik Wolfgram (Berufsbetreuer im Betreuungsverein) und Sonja Gierhan (Berufsbetreuerin im Betreuungsverein) beleuchten in diesem kostenlosen Vortrag die essenzielle Rolle der rechtlichen Vorsorge. Dabei werden die Themen Patientenverfügung, Betreuungsverfügung und Vorsorgevollmacht für Laien verständlich zugänglich gemacht.

Patientenverfügung
Die Patientenverfügung stellt sicher, dass medizinische Wünsche respektiert werden, wenn man nicht mehr in der Lage ist, diese selbst zu äußern. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht es, eine Vertrauensperson zu bestimmen, die in finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten stellvertretend handeln kann.

Betreuungsverfügung
Eine Betreuungsverfügung gewährleistet, dass im Falle von Entscheidungsunfähigkeit ein Betreuer eigener Wahl eingesetzt wird.
„Schieben Sie das Thema „rechtliche Vorsorge“ nicht auf die lange Bank – machen Sie den ersten Schritt und nehmen Sie Ihr Leben auch im Ernstfall selbst in die Hand“, empfiehlt Jan-Erik Wolfgram. „Die rechtliche Vorsorge ermöglicht es uns, frühzeitig unsere persönlichen Angelegenheiten zu regeln und bevollmächtigten Personen unser Vertrauen auszusprechen und dafür zu sorgen, dass unsere Interessen gewahrt werden, wenn wir selbst nicht mehr dazu in der Lage sind.“

Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich.
Interessierte sind herzlich eingeladen an diesem Nachmittag teilzunehmen und nach dem Vortrag in regen Austausch zu treten.

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