11.03.2018

Recht am eigenen Bild

Wichtige Hinweise zum Hochladen von Bildern auf Oberlahn.de

Damit wir alle rechtlichen Vorgaben, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Kunsturhebergesetz (KUG), einhalten können, bitten wir dich, die folgenden Punkte sorgfältig zu lesen und zu beachten, bevor du Bilder hochlädst.

Grundsatz: Die Veröffentlichung von Fotos, auf denen Personen erkennbar abgebildet sind, greift in deren Persönlichkeitsrechte ein. Daher ist in den meisten Fällen die ausdrückliche Einwilligung der abgebildeten Personen erforderlich.

Deine Verantwortung beim Hochladen von Bildern

Als Nutzer*in, der/die Bilder auf Oberlahn.de hochlädt, bist du dafür verantwortlich sicherzustellen, dass du die notwendigen Rechte und Einwilligungen besitzt.

  1. Einwilligung einholen (§ 22 KUG, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO):
    • Du musst die nachweisbare Einwilligung aller erkennbar abgebildeten Personen zur Veröffentlichung ihres Bildes auf dieser Webseite eingeholt haben.
    • Bei Minderjährigen (unter 16 Jahren) ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
    • Ausnahme "Beiwerk" (§ 23 Abs. 1 Nr. 2 KUG): Eine Einwilligung ist nicht erforderlich, wenn Personen nur zufällig im Hintergrund (als "Beiwerk" neben einer Landschaft oder Örtlichkeit) erscheinen oder Teil einer größeren Versammlung (z.B. öffentliches Fest, Umzug) sind und nicht gezielt herausgehoben werden. Im Zweifel gilt: Lieber einmal mehr fragen!
    • Hinweis bei Veranstaltungen: Wenn du auf Veranstaltungen fotografierst, informiere die Teilnehmenden am besten vorab (z.B. durch Aushänge), dass fotografiert wird und wo die Bilder veröffentlicht werden. Dies ersetzt jedoch nicht die individuelle Einwilligung, wenn Personen groß oder zentral abgebildet werden. Ein Muster für einen Aushang kannst du bei uns anfordern.
  2. Keine rechtswidrigen Inhalte: Die Bilder dürfen keine anstößigen, beleidigenden, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden oder sonstigen rechtswidrigen Inhalte zeigen oder gegen die guten Sitten verstoßen.
  3. Urheber- und Nutzungsrechte: Du musst selbst Urheber*in des Bildes sein oder über die notwendigen Rechte verfügen, um das Bild auf Oberlahn.de zu veröffentlichen und uns die dafür erforderlichen Nutzungsrechte einzuräumen. Mit dem Upload räumst du Oberlahn.de das nicht-exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht ein, das Bild im Rahmen der Webseite zu nutzen (insbesondere zu speichern, öffentlich zugänglich zu machen, anzuzeigen).
  4. Keine privaten Daten: Achte darauf, dass auf den Bildern keine sensiblen privaten Daten wie Adressen, Telefonnummern, Autokennzeichen o.ä. deutlich erkennbar sind.

Kontrolle und Maßnahmen durch Oberlahn.de

Wir führen eine Sichtprüfung der hochgeladenen Bilder durch (z.B. auf technische Qualität und offensichtlich unzulässige Inhalte). Eine umfassende rechtliche Prüfung, insbesondere ob alle Einwilligungen vorliegen, können wir jedoch nicht leisten. Wir stellen primär den Speicherplatz zur Verfügung.

Oberlahn.de behält sich das Recht vor, Bilder jederzeit und ohne Vorankündigung zu entfernen, wenn sie gegen diese Richtlinien verstoßen oder ein entsprechender Verdacht besteht. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann die Upload-Funktion für den/die Nutzer*in gesperrt oder der Account gelöscht werden.

Keine kommerzielle Werbung

Das Hochladen von reinen Werbefotos ist nicht gestattet. Wenn du Interesse an Werbemöglichkeiten auf Oberlahn.de hast, kontaktiere uns bitte unter .

Bildlöschung beantragen / Widerruf der Einwilligung

Solltest du dich auf einem Bild wiederfinden und mit der Veröffentlichung nicht (mehr) einverstanden sein, hast du das Recht, die Löschung zu verlangen bzw. deine Einwilligung zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO, Art. 17 DSGVO).

Bitte nutze dafür die Funktion "Bild melden/löschen" (falls vorhanden) direkt beim Bild oder sende uns eine E-Mail an . Gib dabei bitte genau an, um welche Galerie und welches Bild (z.B. Dateiname oder Nummer) es sich handelt.

Wir prüfen jede Löschanfrage sorgfältig. Um Missbrauch vorzubeugen, benötigen wir zur Bearbeitung nachvollziehbare Angaben und ggf. einen Nachweis, dass du die abgebildete Person bist oder berechtigt bist, die Löschung zu verlangen.

Du kannst uns über diesen Weg auch Bilder melden, die deiner Meinung nach gegen die guten Sitten verstoßen oder die Privatsphäre verletzen.

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Veranstaltung

Hofflohmarkt Probbach
Probbach | So., 14.6.2026 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Am Sonntag, den 14. Juni 2026, verwandelt sich Probbach erneut in ein großes Flohmarktparadies. Nach dem erfolgreichen Auftakt im vergangenen Jahr öffnen inzwischen über 30 Haushalte ihre Höfe, Garagen und Einfahrten für Besucher aus der gesamten Region.

Der Hofflohmarkt steht für Gemeinschaft, Dorfleben und echte Flohmarktatmosphäre. Besucher erwartet eine große Vielfalt an privaten Verkaufsständen mit Trödel, Kleidung, Spielzeug, Haushaltswaren, Dekoration, Vintage-Artikeln und vielen besonderen Dachbodenfunden.

Neben dem Flohmarkt wird es auch ein kleines Rahmenprogramm für Familien geben. Die Freiwillige Feuerwehr Probbach sorgt im Ortskern für Essen, Getränke sowie Toilettenmöglichkeiten. Zusätzlich sind Kinderschminken und – bei gutem Wetter – eine Spielecke mit Hüpfburg geplant.

Die teilnehmenden Höfe sind im gesamten Ort verteilt und mit bunten Luftballons gekennzeichnet. Vor Ort steht außerdem eine digitale Google-Maps-Karte per QR-Code sowie erstmals auch eine gedruckte Übersichtskarte zur Verfügung.

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