21.01.2026
Kommunalwahl am 15. März
Alle Wahlvorschläge für die Stadtverordnetenversammlung zugelassen
Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch und die Wahlleiterin der Stadt Weilburg Christine Wörle. Foto: Stadt Weilburg
Die Wahlvorschläge und Kandidatinnen und Kandidaten für die Stadtverordneten-versammlung und die Ortsbeiräte in Weilburg zur Kommunalwahl am 15. März stehen fest, nachdem alle Parteien und Wählergruppen fristgerecht ihre Unterlagen beim Wahlamt eingereicht haben. Nach eingehender Prüfung hat der Wahlausschuss der Stadt Weilburg in seiner Sitzung am Freitag, den 16. Januar, über die Zulassung der Wahlvorschläge für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung sowie zu den Ortsbeiräten beraten und entschieden.
Für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg sind insgesamt vier Wahlvorschläge eingereicht worden. In allen Fällen erfüllten die Parteien die formalen Voraussetzungen, sodass der Wahlausschuss sämtliche Vorschläge zulassen konnte. Zugelassen wurden in der Reihenfolge der Wahlvorschläge des Stimmzettels die Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU), die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) sowie die Freie Demokratische Partei (FDP). Zur neuen Wahlperiode der Stadtverordneten-versammlung ab dem 1. April 2026 werden nicht mehr die Freien Wähler (FWG) und die Alternative für Deutschland (AFD) vertreten sein, da diese zur Kommunalwahl keine Wahlvorschläge im Wahlamt eingereicht haben. Damit treten bei der Wahl zur Stadtverordnetenversammlung der Stadt Weilburg am 15. März vier Parteien an.
In den elf Weilburger Stadtteilen wurden insgesamt 20 Wahlvorschläge für die Ortsbeiräte zugelassen, die teilweise gemeinsame Listen oder Wahlvorschläge von Parteien sind. Damit ist gewährleistet, dass in jedem Ortsbeirat engagierte Bürgerinnen und Bürger bereitstehen, die die Interessen ihres Stadtteils in die kommunalpolitische Arbeit einbringen. Die Wahlvorschläge für die Stadtverordnetenversammlung und für die Ortsbeiräte sind auf der Homepage der Stadt Weilburg unter der Rubrik Öffentliche Bekanntmachungen abzurufen.
„Die Kommunalwahl am 15. März 2026 ist eine ganz besondere Wahl, denn sie bestimmt konkret über Personen und Projekte vor Ort. Durch das Engagement vieler ehrenamtlicher Personen, die für den Ortsbeirat, die Stadtverordnetenversammlung oder den Kreistag kandidieren, kann Demokratie vor Ort direkt gestaltet werden. Ich danke allen, die sich wieder oder zum ersten Mal für die Kommunalpolitik zur Wahl stellen und sich einbringen wollen. Dieses ehrenamtliche Engagement ist für unsere Demokratie von großer Bedeutung und es ist daher absolute Bürgerpflicht, von seinem Wahlrecht zur Kommunalwahl am 15. März 2026 Gebrauch zu machen“, so Weilburgs Bürgermeister Dr. Johannes Hanisch.
Vor der Wahl sind noch weitere Fristen zu beachten: Wer in Weilburg wählen darf, muss mindestens sechs Wochen vor dem Wahltermin in der Stadt gemeldet sein oder eine Wohnung innehaben. Stichtag hierfür ist der 1. Februar. Dies ist ebenfalls der letzte Tag für die Eintragung der Wahlberechtigten in das Wählerverzeichnis.
Die Wahlbenachrichtigungen werden bis zum 22. Februar zugestellt. Vom 23. bis 27. Februar kann bei der Stadtverwaltung Einsicht in das Wählerverzeichnis genommen werden. Briefwahl kann ab dem 2. Februar beantrag werden.
Am Wahlsonntag, den 15. März, sind nach Auskunft des Wahlamtes 9825 wahlberechtigte Weilburgerinnen und Weilburger dazu aufgerufen, die Stadtverordnetenversammlung, den Kreistag sowie die Ortsbeiräte der Weilburger Stadtteile zu wählen.
Quelle:
Stadt Weilburg