12.06.2026

Gemeinsamer Antrag am 26. Juni

CDU und SPD wollen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Grundschulbetreuung eng begleiten

CDU und SPD wollen Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Grundschulbetreuung eng begleiten

Die Fraktionen von CDU und SPD im Kreistag Limburg-Weilburg wollen die Umsetzung des gesetzlichen Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder weiterhin eng begleiten. Mit einem gemeinsamen Antrag für die Kreistagssitzung am 26. Juni 2026 schlagen die beiden Fraktionen vor, die Thematik dauerhaft im Ausschuss für Schule, Aus- und Weiterbildung zu beraten und regelmäßig auf die Tagesordnung zu setzen.

Ab dem 1. August 2026 tritt der bundesweite Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung zunächst für die ersten Klassen in Kraft. In den folgenden Jahren wird dieser schrittweise auf alle Grundschuljahrgänge ausgeweitet. Für den Landkreis Limburg-Weilburg als Schulträger ist die Umsetzung mit erheblichen organisatorischen, baulichen und finanziellen Herausforderungen verbunden.

Gleichzeitig würdigen CDU und SPD die bisher geleistete Arbeit der Kreisverwaltung, der Schulen und der Betreuungsträger. Bereits seit Jahren laufen die Vorbereitungen auf den Rechtsanspruch mit hoher Intensität.

„Die Umsetzung des Rechtsanspruchs erfolgt nicht erst seit gestern. Der Landkreis investiert bereits heute massiv in die Zukunft unserer Kinder. An rund 40 Schulstandorten sind Bau-, Erweiterungs- oder Umgestaltungsmaßnahmen in Umsetzung oder in Planung, um die notwendigen räumlichen Voraussetzungen für die Ganztagsbetreuung zu schaffen. Die Kreisverwaltung mit Landrat Michael Köberle an der Spitze hat die Herausforderungen frühzeitig erkannt und die notwendigen Vorbereitungen engagiert vorangetrieben. Ebenso leisten die Betreuungsträger vor Ort einen unverzichtbaren Beitrag, um den Rechtsanspruch künftig mit Leben zu füllen. Dafür gebührt allen Beteiligten ausdrücklich Anerkennung“, erklärt Christian Wendel, Vorsitzender der CDU-Kreistagsfraktion.

Die Vorbereitungen zur Umsetzung werden bereits seit längerer Zeit im Ausschuss für Schule, Aus- und Weiterbildung begleitet. Nach Auffassung von CDU und SPD gewinnt das Thema mit dem näher rückenden Starttermin jedoch nochmals deutlich an Bedeutung.

Michael Uhl, Vorsitzender der SPD-Kreistagsfraktion, betont: „Viele Familien sind künftig auf ein verlässliches Betreuungsangebot angewiesen. Deshalb ist es wichtig, dass Politik und Verwaltung die Umsetzung kontinuierlich begleiten und mögliche Herausforderungen frühzeitig erkennen. Die bisherige Zusammenarbeit zwischen Landkreis, Schulen und Betreuungsträgern ist dabei eine gute Grundlage, auf der wir weiter aufbauen können.“

Mit dem Antrag soll gewährleistet werden, dass die Verwaltung fortlaufend über den aktuellen Stand der Vorbereitungen berichtet und der zuständige Ausschuss bei Bedarf kurzfristig Empfehlungen und Handlungsvorschläge erarbeiten kann.

Für die beiden Fraktionen steht dabei vor allem die erfolgreiche Umsetzung des Rechtsanspruchs im Interesse der Familien im Landkreis im Mittelpunkt.

„Wir wollen, dass Eltern sich darauf verlassen können, dass der Rechtsanspruch nicht nur auf dem Papier besteht, sondern vor Ort verlässlich umgesetzt wird. Die regelmäßige Beratung im Fachausschuss soll dazu beitragen, dass auftretende Fragen frühzeitig erkannt und gemeinsam gelöst werden können. Unser Antrag ist ausdrücklich kein Ausdruck von Kritik, sondern ein Zeichen der Wertschätzung für die bisherige Arbeit und des gemeinsamen Willens, die Umsetzung des Rechtsanspruchs auch in der entscheidenden Phase eng zu begleiten“, so Christian Wendel abschließend.

Die Fraktionen von CDU und SPD sehen in der dauerhaften Befassung des Fachausschusses einen wichtigen Beitrag, um die Umsetzung des Rechtsanspruchs transparent zu begleiten und die Interessen von Kindern, Eltern und Schulen bestmöglich zu berücksichtigen.

Quelle: Kreistagsfraktion CDU


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