30.05.2026

Privatpersonen können Zuschüsse für Elektroautos beantragen

Förderung gekaufter neuer E‑Autos ist online

Foto: Automobilclub von Deutschland

Seit dem 19. Mai 2026 können in Deutschland wieder Fördermittel für den Kauf oder das Leasing neuer Elektroautos beantragt werden. Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über das Portal der Förderzentrale Deutschland. Voraussetzung dafür ist eine sogenannte BundID, die unter anderem mit dem elektronischen Personalausweis oder einem ELSTER-Zertifikat genutzt werden kann.

Gefördert werden Neufahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 erstmals zugelassen wurden. Dazu zählen batterieelektrische Fahrzeuge, Plug-in-Hybride sowie Modelle mit Range-Extender. Voraussetzung für die Förderung ist eine elektrische Mindestreichweite von 80 Kilometern oder ein CO₂-Ausstoß von maximal 60 Gramm pro Kilometer. Gebrauchtwagen und Tageszulassungen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Förderung für Privatpersonen mit Einkommensgrenzen

Antragsberechtigt sind ausschließlich Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Deutschland, die ein erstmals im Inland zugelassenes Neufahrzeug kaufen oder leasen. Selbständige können die Förderung nur beantragen, wenn das Fahrzeug privat genutzt wird und nicht zum Betriebsvermögen gehört.

Die Einkommensgrenze liegt bei maximal 80.000 Euro zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen für Haushalte ohne Kinder. Für jedes Kind erhöht sich diese Grenze um 5.000 Euro. Die maximale Einkommensobergrenze beträgt 90.000 Euro für Familien mit zwei oder mehr Kindern.

Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für reine Elektrofahrzeuge sowie 1.500 Euro für Plug-in-Hybride und Fahrzeuge mit Range-Extender. Familien erhalten zusätzlich 500 Euro pro Kind, wobei maximal zwei Kinder berücksichtigt werden.

Darüber hinaus gilt eine soziale Staffelung: Liegt das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen unter 60.000 Euro, erhöht sich die Förderung um weitere 1.000 Euro. Bei einem Einkommen unter 45.000 Euro steigt der Zuschuss nochmals um 1.000 Euro.

Antragstellung ausschließlich online

Die Höhe des zu versteuernden Einkommens wird anhand des Durchschnitts der beiden aktuellsten Steuerbescheide berechnet. Diese dürfen höchstens drei Kalenderjahre alt sein.

Die Mindesthaltedauer für geförderte Fahrzeuge beträgt 36 Monate bei ununterbrochener Zulassung in Deutschland. Laut BAFA muss eine kürzere Haltedauer unverzüglich gemeldet werden. Anschließend entscheidet die Behörde im Einzelfall über eine anteilige oder vollständige Rückforderung der Förderung.

Das Bundesumweltministerium geht davon aus, dass die bereitgestellten Mittel in Höhe von insgesamt drei Milliarden Euro für rund 800.000 geförderte Fahrzeuge im Zeitraum von 2026 bis 2029 ausreichen werden.

Weitere Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung stellt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) auf seiner Website bereit unter folgendem Link bereit: www.bafa.de.

Quelle: Automobilclub von Deutschland


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