19.11.2025

Saison-Kurzarbeitergeld verhindert in witterungsabhängigen Branchen Arbeitslosigkeit und erhält Unternehmen die eingearbeiteten Kräfte

Frostschutz für den Arbeitsmarkt

Bundesagentur für Arbeit

Um zu verhindern, dass Arbeitnehmer witterungsabhängiger Branchen im Winter arbeitslos werden, gibt es das Saison-Kurzarbeitergeld (Saison-KUG). Betriebe des Baugewerbes, der Gerüstbaubranche, des Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus können auf diese Weise vom 1. Dezember bis zum 31. März ihre Mitarbeiter in der Schlechtwetterzeit weiterbeschäftigen. Darauf weist jetzt die Arbeitsagentur Limburg-Wetzlar hin.

„Das Saison-KUG kann beantragt werden, wenn der Arbeitsausfall vorübergehend und unvermeidbar ist. Unvermeidbar bedeutet, dass die Kurzarbeit aus wirtschaftlichen Gründen, aufgrund der Witterungsbedingungen oder in Folge eines unabwendbaren Ereignisses eingeführt werden muss. Den Beschäftigten bleibt der Arbeitsplatz und den Betrieben das eingearbeitete Personal erhalten“, erklärt Petra Kern, Chefin der Agentur für Arbeit. So könnten sich Unternehmen im Frühjahr die Personalsuche ersparen und bei Wetter- oder Auftragsbesserung sofort auf ihre bewährten Mitarbeiter zurückgreifen. Das Saison-KUG ermögliche ferner, im Winter kleinere Aufträge oder Nachbesserungen auszuführen, erläutert Kern weitere Vorzüge der Lohnersatzleistung.

Das Saison-KUG entspricht der Höhe des Arbeitslosengeldes. Für jede Ausfallstunde erhalten kinderlose Arbeitnehmer 60 Prozent und Arbeitnehmer mit Kindern 67 Prozent des pauschalierten Nettolohnes. In der Regel wird die Lohnersatzleistung von der ersten Ausfallstunde an gewährt. Abweichende Regelungen gelten für Beschäftigte im Gerüstbau. Im Sommer angesammelte Arbeitszeitguthaben müssen jedoch zuvor aufgebraucht werden, sofern sie nicht durch Tarifverträge geschützt sind. Beantragt wird das Saison-KUG durch die betroffenen Unternehmen bei der Agentur für Arbeit. Unter https://tinyurl.com/j7rhstpw gibt es weitere Informationen im Internet. Auch die Anträge, Merkblätter und Berechnungstabellen sind dort hinterlegt. Arbeitgeber können sich darüber hinaus vom Arbeitgeber-Service der Arbeitsagentur unter der Rufnummer 0800 4 5555 20 beraten lassen.


Quelle: Arbeitsagentur


Mittagstisch (05.12.2025)

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Veranstaltung

Oberbrechener Weihnachtsmarkt am 2. Adventssonntag
Brechen | Oberbrechen | So., 7.12.2025 11:30 Uhr bis Mo., 8.12.2025 23:59 Uhr

Der Oberbrechener Weihnachtsmarkt, der wie gewohnt von den Aktiven Frauen Oberbrechen/Weyer/Hünfelden veranstaltet wird, findet auch in diesem Jahr wieder am 2. Adventssonntag statt.

Der Markt wird um 11.30 Uhr eröffnet, musikalisch umrahmt vom Schulchor der Grundschule, dem Schülerorchester und der Flötengruppe der Freiwilligen Feuerwehr.  

Zeitgleich öffnet auch das nur wenige Meter entfernte Heimatmuseum seine Türen und präsentiert die Informationsausstellung „150 Jahre Eisenbahngeschichte in Brechen". Ein kleines Schätzspiel und ein Kindermalwettbewerb zum Thema Eisenbahn laden zum Mitmachen ein.

Für die Kleinsten dreht sich vor dem Brunnen ein nostalgisches Ketten-Karussell und ein Bilderbuchkino verkürzt die Zeit, bis der Nikolaus um 15.00 Uhr wieder Weckpuppen an die Kinder verteilt. Um 17.00 Uhr ertönt Bläsermusik zur Adventszeit, gespielt vom Musikzug der Feuerwehr Oberbrechen.

Natürlich kommt auch das leibliche Wohl für die kleinen und großen Weihnachtsmarktbesucher nicht zu kurz. Zahlreiche Vereine halten kulinarische Köstlichkeiten bereit und die Glühweinstände sorgen für heißen Genuss.

Gebasteltes aus Holz, Genähtes, Gestricktes, 3-D Gedrucktes, Wunderschönes aus Keramik und Glas, Schmuck, selbstgemachte Marmeladen, Liköre und Plätzchen runden das vorweihnachtliche Angebot ab.

Leckerer Kuchen und heißer Kaffee erwartet die Besucher in den Räumlichkeiten des Pfarrzentrums.

Für den Kuchenstand werden gerne noch Kuchenspenden entgegen genommen.
Bitte melden bei Rita Roth, Tel.: 06483-1285.

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