02.05.2026
Wichtige Tipps zu Laufzeiten, Kündigung und Kosten
Glasfaser-Vertrag: Das sollten Verbraucher wissen
Foto: Pixabay.com/AnneVerschraagen
Der Glasfaserausbau schreitet voran – auch in Oberlahn. Viele Haushalte stehen vor Fragen rund um Vertragslaufzeiten, Kündigung und mögliche Kosten. Ein genauer Blick in die eigenen Unterlagen lohnt sich.
Im Rahmen des BGH Urteils von 8. Januar 2026 hat die Verbraucherzentrale Niedersachsen ein FAQ zu diesen Fragen zusammengestellt. Ursache für das Urteil war eine Vertragsklausel der Deutsche GigaNetz GmbH. Sie bestimme, dass eine 24-monatige Vertragslaufzeit erst mit Freischaltung des Glasfaseranschlusses beginnt. Dagegen hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen geklagt und vor dem Bundesgerichtshof recht bekommen. Durch die Klausel waren Verbraucher aufgrund langer Ausbauzeiten länger an ihre Verträge gebunden. Der Bundesgerichthof hat Anfang Januar entschieden, dass die Laufzeit mit Vertragsschluss beginnt.
Wichtige Fragen zum Glasfaser-Vertrag:
Kann ich kündigen, wenn der Ausbau nach 24 Monaten noch nicht erfolgt ist?
Ja. Auch wenn sich der Vertrag automatisch verlängert hat, können Sie ihn jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Muss ich für bereits begonnene Bauarbeiten bezahlen?
Das hängt vom Vertrag ab. Wurde ein kostenloser Anschluss vereinbart und gibt es keine abweichende Regelung, müssen Sie in der Regel nichts zahlen. Fordert das Unternehmen dennoch Geld, sollten Sie den Vertrag rechtlich prüfen lassen.
Was gilt, wenn ich keine Auftragsbestätigung erhalten habe?
Ohne Auftragsbestätigung kommt es auf den Einzelfall an. Wurden noch keine Arbeiten durchgeführt, ist möglicherweise gar kein Vertrag zustande gekommen. Grundsätzlich muss der Anbieter Ihre Bestellung innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Andernfalls sind Sie meist nicht mehr daran gebunden.
Meine Kündigung wurde abgelehnt – was jetzt?
Wenn Sie fristgerecht gekündigt haben, bleibt die Kündigung gültig. Sie können den Anbieter auffordern, das korrekte Kündigungsdatum zu bestätigen.
Tipp: Wer unsicher ist, sollte sich frühzeitig informieren und beraten lassen. Gerade im Zuge des Glasfaserausbaus kann ein genauer Blick auf Vertragsdetails bares Geld sparen.
Das ganze FAQ und weitere Tipps zu Ihren Verträgen, können Sie auf der Seite der Verbraucherzentrale unter www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de nachlesen.
Quelle:
Verbraucherzentrale Niedersachsen