25.07.2026

Das Europäische Verbraucherzentrum informiert über neue Rechte durch den Digital Services Act

Neuer Leitfaden erklärt Verbraucherrechte im Internet

Foto: Adobe Stock / InfiniteFlow

Seit Februar 2024 gilt der Digital Services Act (DSA) in der gesamten Europäischen Union. Die Verordnung soll den digitalen Raum sicherer und transparenter machen. Da viele Verbraucherinnen und Verbraucher ihre neuen Rechte bislang kaum kennen, hat das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland einen leicht verständlichen Online-Leitfaden veröffentlicht.

Der DSA betrifft unter anderem soziale Netzwerke wie Facebook, Instagram und TikTok, Online-Marktplätze wie Amazon, Zalando oder Booking.com sowie Suchmaschinen wie Google und Bing. Die Verordnung stärkt die Rechte von Nutzerinnen und Nutzern in verschiedenen Bereichen des digitalen Alltags.

Mehr Transparenz und bessere Beschwerdemöglichkeiten

Plattformen müssen künftig nachvollziehbar begründen, wenn Inhalte gelöscht oder Nutzerkonten gesperrt werden. Außerdem sind sie verpflichtet, Werbung eindeutig als solche zu kennzeichnen und offenzulegen, wer sie bezahlt hat und warum sie einer bestimmten Person angezeigt wird.

Auch Online-Marktplätze stehen stärker in der Verantwortung: Sie müssen Händler sorgfältiger überprüfen, um den Verkauf illegaler oder gefährlicher Produkte zu erschweren. Verbraucher erhalten zudem bessere Möglichkeiten, rechtswidrige Inhalte oder betrügerische Angebote zu melden und Entscheidungen von Plattformen überprüfen zu lassen.

Manipulative Methoden verboten

Der Digital Services Act verbietet außerdem sogenannte „Dark Patterns“ – manipulative Gestaltungsmethoden, die Nutzer zu bestimmten Entscheidungen drängen sollen. Dazu zählen beispielsweise irreführende Hinweise wie „Nur noch ein Zimmer verfügbar“, wenn dadurch künstlicher Kaufdruck erzeugt wird.

Leitfaden zeigt Anlaufstellen bei Problemen

Der neue Online-Leitfaden des Europäischen Verbraucherzentrums erklärt außerdem, welche Möglichkeiten Verbraucher bei Streitfällen mit Plattformen haben. Vorgestellt werden unter anderem interne Beschwerdeverfahren, unabhängige Streitbeilegungsstellen, Aufsichtsbehörden sowie die Rolle sogenannter „Trusted Flagger“, deren Meldungen über rechtswidrige Inhalte von Plattformen bevorzugt bearbeitet werden müssen.

Verbraucherinnen und Verbrauchern soll dabei geholfen werden, ihre Rechte im digitalen Alltag besser zu kennen und durchzusetzen. Den Link zum Leitfaden finden Sie hier.

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland


TOP Nachrichten

Veranstaltung

Der besondere Stadtrundgang: „Von Zapfhahn zu Zapfhahn“
Marktplatz Weilburg | So., 26.7.2026 16:00 Uhr

Der besondere Weilburger Stadtrundgang „Von Zapfhahn zu Zapfhahn“ startet am Sonntag, 26. Juli, um 16 Uhr auf dem Marktplatz.

Der Weg führt über die Spuren von 457 Jahren Gasthausgeschichte beginnend 1569 mit den Gasthäusern „Einhorn“, „Löwe“ und „Grüne Baum“, führt über den „Weilburger Hof“, den „Ochsen“, die „Mainzer Bierhalle“, „Lord“, „Turmschmiede“ und „May“ bis hin zum „Empire“, „Jägerhof“, „La Perla“ und „Tommy`s“. Natürlich kommen auch ganz besondere Wirte zu Wort wie „Dalli“ und „Horze Willi“. Angesprochen werden ebenfalls die einstmals bestehenden 22 Brauereien in Weilburg.

Der Rundgang wird gestaltet von Hans-Peter Schick.
Teilnahmegebühren werden nicht erhoben, allerdings ist eine Spende zugunsten der Heinrich-von-Gagern-Schule Weilburg gerne gesehen.
Anmeldungen sind nicht erforderlich.

Der Rundgang dauert 90 Minuten und endet am Denkmal-Platz.

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