12.07.2026

Worauf Pferdebesitzer achten sollten

Pferd und Recht: Diese Urteile sollten Halter kennen

Foto: Pixabay.com/siebeckdotcom

Ein Pferd ist für viele Menschen weit mehr als ein Hobby. Kommt es jedoch zu Unfällen, Streitigkeiten beim Kauf oder Problemen nach einer tierärztlichen Behandlung, landen solche Fälle immer wieder vor Gericht. Die ARAG Experten haben aktuelle Urteile zusammengestellt, die für Pferdehalter und Reiter von Bedeutung sind.

Haftung nach einem Tritt auf der Weide

Verletzt ein Pferd ein anderes Tier, kann die Haftung geteilt werden. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Celle: Nachdem eine Stute einen ruhig grasenden Hengst getreten und schwer verletzt hatte, entschied das Gericht, dass sich die sogenannte Tiergefahr beider Tiere verwirklicht habe. Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung der Stutenbesitzerin musste daher lediglich die Hälfte der Operationskosten übernehmen.

Haftungsausschluss schützt Verkäufer nicht immer

Auch beim Pferdekauf gilt: Ein vertraglicher Gewährleistungsausschluss hat Grenzen. Das Landgericht Frankenthal entschied zugunsten einer Käuferin, die ausdrücklich ein Pferd für den Reitsport gesucht hatte. Nachdem sich herausstellte, dass das Tier aufgrund eines Gelenkschadens dauerhaft ungeeignet war, musste die Verkäuferin das Pferd zurücknehmen und den Kaufpreis erstatten. Ausschlaggebend waren dabei auch die Absprachen im Verkaufsgespräch.

Tierhalter haften auch ohne direkten Zusammenstoß

Das Landgericht Koblenz sprach einer Radfahrerin Schmerzensgeld und Schadensersatz zu, nachdem sie beim Vorbeifahren an zwei Pferden gestürzt war. Eines der Tiere hatte sie mit dem Hinterteil berührt. Nach Auffassung des Gerichts genügt bereits, dass sich die typische Gefahr eines Pferdes verwirklicht – ein direkter Zusammenstoß ist dafür nicht zwingend erforderlich.

Behandlungskosten können den Tierwert übersteigen

Wer ein Tier verletzt, muss unter Umständen auch dann für hohe Behandlungskosten aufkommen, wenn diese den Wert des Tieres deutlich übersteigen. So verurteilte das Oberlandesgericht Celle die Halterin eines Hundes zum Ersatz der Behandlungskosten für ein Pferd, das nach einer Hetzjagd durch den Hund schwer verletzt worden war.

Tierärzte tragen bei groben Fehlern die Beweislast

Auch Tierärzte können bei Behandlungsfehlern in die Verantwortung genommen werden. Der Bundesgerichtshof entschied, dass bei einem schwerwiegenden Behandlungsfehler der Tierarzt nachweisen muss, korrekt gehandelt zu haben. In dem verhandelten Fall war ein Knochenbruch eines Pferdes übersehen worden, sodass das Tier später eingeschläfert werden musste.

Die Urteile zeigen, dass Pferdehalter nicht nur auf eine passende Tierhalter-Haftpflichtversicherung achten sollten. Auch beim Kauf eines Pferdes und bei tierärztlichen Behandlungen lohnt es sich, Vereinbarungen und Unterlagen sorgfältig zu dokumentieren.

Quelle: ARAG SE