Eis, Schnee und Glätte fordern Autofahrer derzeit heraus. Doch nicht nur die Fahrweise muss den Bedingungen angepasst werden – auch der Gesetzgeber schreibt im Winter klare Regeln vor. Wer diese missachtet, muss mit Bußgeldern rechnen. Der ADAC hat die wichtigsten Punkte zusammengefasst, damit Sie sicher und straffrei durch den Winter kommen.
Die richtige Bereifung ist Pflicht
Es gilt die situative Winterreifenpflicht. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen noch mit Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen. Kommt eine Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer hinzu, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Guckloch reicht nicht: Freie Sicht und lesbare Kennzeichen
Vor jeder Fahrt müssen Scheiben, Scheinwerfer und Spiegel komplett von Eis und Schnee befreit sein. Das bloße Freikratzen eines kleinen „Gucklochs“ ist gefährlich und wird mit einem Verwarnungsgeld von zehn Euro geahndet.
Was viele vergessen: Auch das Kennzeichen muss stets lesbar sein. Bei starkem Schneefall und Matsch auf der Straße kann es notwendig sein, auch während der Fahrt eine Pause einzulegen, um die Schilder zu säubern. Ein unleserliches Kennzeichen kostet fünf Euro. Vorsicht: Wer das Kennzeichen absichtlich unkenntlich macht (z. B. mit Schneespray), riskiert ein Strafverfahren wegen Kennzeichenmissbrauchs.
Motor warmlaufen lassen kostet 80 Euro
Den Motor im Stand laufen zu lassen, um die Scheiben leichter freizukratzen oder den Innenraum vorzuheizen, ist verboten. Es schadet nicht nur der Umwelt, sondern erhöht auch den Verschleiß am Fahrzeug. Wegen der Verursachung vermeidbarer Abgasbelästigungen droht hier ein Bußgeld von 80 Euro.
Lebensgefahr durch Winterjacken
Auch wenn es im kalten Auto ungemütlich ist: Die dicke Winterjacke sollte vor der Fahrt ausgezogen werden. Ein Test des ADAC zeigt, dass die voluminöse Kleidung verhindert, dass der Sicherheitsgurt eng am Körper anliegt. Dies kann bereits bei einem Auffahrunfall mit geringer Geschwindigkeit (16 km/h) zu schweren inneren Verletzungen führen.
Wohin mit dem Saisonkennzeichen?
Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen (z. B. Cabrios oder Motorräder) dürfen außerhalb des Zulassungszeitraums nicht am öffentlichen Verkehr teilnehmen. Das gilt auch für das Parken am Straßenrand. Diese Fahrzeuge müssen zwingend auf privatem Grund abgestellt werden. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Verwarnungsgeld von 40 Euro.