30.06.2026
Betrag in Höhe von 8.000€ für Sportvereine
Weilburg profitiert erneut vom Förderprogramm "Sport integriert Hessen"
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Der Stadt Weilburg wurde aus dem Förderprogramm „Sport integriert Hessen“ der hessischen Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Sportjugend Hessen auch für das Jahr 2026 ein Betrag in Höhe von 8.000,00 € bewilligt. Die Mittel sind zur Weiterleitung an Sportvereine vorgesehen, welche Sport- und Bewegungsangebote für Flüchtlinge, Menschen mit Migrationshintergrund, sowie sozial benachteiligter Personen durchführen.
Folgende Bereiche können gefördert werden:
- Aufwandsentschädigung Sportcoach bis zur Höhe des jeweiligen Freibetrages nach § Nr. 26 Satz 1 EStG
- Aufwandsentschädigung Übungsleiter bis zur Höhe des jeweiligen Freibetrages nach § Nr. 26 Satz 1 EStG
- Sachmittel für Sportangebote für die Nutzung bei integrativen und sozialen Sportangeboten
- Transportkosten zwischen Trainingsstätte und Flüchtlingsunterkunft gemäß Auslagen (z.B. Busfahrkarte) oder gem. § 6 Hessisches Reisekostengesetz (u.a. Auto triftiger Grund: 0,35 €/km).
- Schulungsmaßnahmen. Ausgaben für die Durchführung oder Teilnahme von Schulungsmaßnahmen vor Ort im Kontext von Sportvereinen aus dem Bereich Interkulturelle und soziale Kompetenz für Sportvereine und oder Sport mit Flüchtlingen im Verein.
Nicht anerkannt werden können:
- Catering- und Verpflegungskosten bei Sportfesten, Turnieren etc.
- Platz- und Hallenmieten (Ausnahmen Mieten und Eintrittsgelder für Schwimmbäder bei Schwimmkursen)
- Übernahme von Mitgliedsbeiträgen
- Teilnahmegebühren für Ferienspiele oder Sportcamps
- Gebühren für Spieler- und Startpässe
- Kosten für investive Baumaßnahmen
- Übernahme von Mitgliedsbeiträgen
- Unbewegliche Sachen für integrative und soziale Arbeit (z.B. Großsportgeräte wie Tore, Basketballkörbe o.a.) sind nur in begründeten Ausnahmefällen zuwendungsfähig, hier muss vorab Kontakt mit unten genannter Email-Adresse aufgenommen werden.
(Es handelt sich um keine abschließende Auflistung. Sollten Sie weitere Ideen haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit unten genannter Email Adresse auf)
Interessierte Vereine können ihre Anträge bis zum 1. Dezember 2026 ausschließlich per Email an richten.
Quelle:
Stadt Weilburg