30.07.2026
NABU Essershausen: Gartenabfälle naturfreundlich entsorgen oder verwerten
Grünschnitt gehört nicht in Wald und Flur
Junge Rotfüchse NABU/Eric Neuling
Da die meisten Vögel nun ihre Jungen groß gezogen haben, können Gartenbesitzer wieder ohne Sorge Sträucher und Hecken beschneiden. Bei einem solchen Pflegeschnitt darf der Zuwachs des Jahres entfernt werden, um die Gebüsche auch während der Vegetationszeit wieder in Form zu bringen. Der dabei anfallende Grünschnitt gehört auf den Kompost oder in die Biotonne. „Leider werden immer wieder Grünschnitt und andere Gartenabfälle illegal im Wald oder am Wiesenrand abgeladen. Solche Abfälle gehören aber nicht in die freie Natur, sie schädigen dort die Böden und verbreiten gebietsfremde Arten“, erklärt Christoph Gath, Vorsitzender des NABU Essershausen. Deshalb ist die Entsorgung von Grünschnitt in der Landschaft eine Ordnungswidrigkeit und kann mit einer empfindlichen Geldbuße geahndet werden. Der NABU appelliert an Gartenbesitzende, ihren Grünschnitt naturfreundlich zu beseitigen oder ihn gewinnbringend im Garten weiterzuverwenden.
Es gibt viele Möglichkeiten, Gartenabfälle sinnvoll zu verwerten. Zum einen kann der Grünschnitt – meist bis zu einem Kubikmeter – bei kommunalen Grüngut-Annahmestellen kostenlos abgegeben werden. Dort werden die Gartenabfälle fachgerecht kompostiert. Zum anderen sind Gartenabfälle eine kostensparende Methode, um die Beete im Garten natürlich zu düngen. „Mit einem Komposthaufen oder einem Hügelbeet auf dem Grundstück hat man eine ökologische und preiswerte Alternative zum Kunstdünger und verwandelt seinen eigenen Garten in eine Kreislaufwirtschaft“, erläutert Gath. Holzschnitt kann gegebenenfalls mit einem Häcksler zerkleinert werden. Man kann Rasenschnitt und Blätter aber auch gut zum Mulchen der Beete verwenden. Die Abdeckung schützt den Boden in heißen Sommern vor Austrocknung und hält ihn locker. Der Mulch ist ein guter Bodenschutz bei trockenem Wetter und spart Gießwasser, schützt den Boden aber auch bei starkem Regen vor Erosion. Eine weitere Möglichkeit ist die Entsorgung von Gartenabfällen über die eigene Biotonne.
Bei der illegalen Entsorgung von Grünabfällen ist oft nicht bewusst, dass sie Schäden in Wald und Flur anrichten können. „Die meisten Waldböden sind von Natur aus nährstoffarm. Eine Entsorgung von Gartenabfällen im Wald gleicht deshalb einer hochdosierten Düngung des Bodens“, so der Naturschützer. Während der Verrottung des Gartenschnitts wird viel Stickstoff freigesetzt, der das Wachstum hochwüchsiger Pflanzen begünstigt und damit lichtliebende Arten der Wald- und Wiesenränder verdrängt. Zudem belastet der gärende Abfall den Boden. Besonders problematisch ist es, wenn mit Gartenabfällen invasive Arten wie Kirschlorbeer, Kanadische Goldrute oder Japanischer Staudenknöterich in die freie Natur gelangen. „Wem die heimische Natur am Herzen liegt, sollte bedenken, dass schon der eigene Haufen abgelagerter Gartenabfälle die biologische Vielfalt schädigen kann", so Gath.
Unter www.nabu-essershausen.de gibt es mehr über die Arbeit oder eine Mitgliedschaft der Essershäuser Naturschützer.
Quelle:
NABU Essershausen