02.05.2026

ADAC warnt: Falscher Luftdruck erhöht Unfallrisiko und Spritverbrauch

Unterschätzter Reifendruck wird zur Gefahr für Autofahrer

Foto: Pixabay.com/Haim_Charbit

Viele Autofahrer schenken dem Reifendruck zu wenig Aufmerksamkeitk, dabei hat er einen großen Einfluss auf die eigene Sicherheit. Darauf weist der ADAC Hessen-Thüringen hin und empfiehlt regelmäßige Kontrollen.

Bereits geringe Luftdruckabweichungen verändern die Fahreigenschaften des Fahrzeugs: Ein zu niedriger Luftdruck kann den Bremsweg verlängern und die Kurvenlage verschlechtern, zudem besteht bei besonders hohen Geschwindigkeiten sogar die Gefahr, dass der Reifen platzt. Damit einher geht ein höherer Rollwiderstand, der zum einen für einen Mehrverbrauch an Sprit von bis zu 0,3 l auf 100 km sorgt und zum anderen den Verschleiß erhöht, was sich auf die Werkstattkosten niederschlägt.

Regelmäßige Kontrolle

Autofahrer sollten daher regelmäßig, am besten im Abstand von zwei Wochen, checken, ob die Reifen genügend Luft haben. Denn auch ein zu hoher Luftdruck wirkt sich negativ aus: Die Reifenmitte nutzt sich schneller ab und damit verkürzt sich die Lebensdauer. Außerdem verringert sich durch die verkleinerte Auflagefläche die Bodenhaftung der Reifen und der Bremsweg verlängert sich, besonders auf nasser Fahrbahn.

Richtigen Reifendruck ermitteln

Beim Überprüfen des Reifendrucks sollte der Reifen nicht zu warm sein, es empfiehlt sich, vor der Fahrt, idealerweise bei einer Außentemperatur von 20 Grad, zu kontrollieren.

Der richtige Reifendruck variiert je nach Auto- und Reifenmodell. Wie viel Reifenfülldruck die Sommer- oder Winterreifen bzw. die Vorder- oder Winterreifen benötigen, können Autofahrende an verschiedenen Stellen im Fahrzeug nachschauen: In der Bedienungsanleitung, im Tankdeckel, an der B-Säule bei geöffneter Fahrertür oder auf einem Aufkleber im Handschuhfach. Im Internet halten die Hersteller ebenfalls Reifendrucktabellen bereit. „Die Angabe der Hersteller bezieht sich meist auf den Mindestdruck. Wir empfehlen eine minimale Erhöhung um 0,2 bar, dies reduziert leicht den Kraftstoffverbrauch, ohne an Sicherheit einzubüßen“, so Piero Scazzi, Technikexperte des ADAC Hessen-Thüringen.

Reifendruckkontrollsystem

Seit 2014 müssen alle Neuwagen mit einem Reifendruck-Kontrollsystem (RDKS) ausgerüstet sein müssen. Diese elektronische Unterstützung soll unter anderem helfen, Unfälle durch einen falschen Reifendruck oder schleichenden Plattfuß zu verhindern. RDKS haben den Vorteil, dass der Fahrer den Zustand seiner Reifen ständig im Blick hat. Diese Systeme tragen zur Sicherheit bei, können aber die regelmäßige Kontrolle des Reifendrucks durch den Autofahrer nicht ersetzen.

Setzt das RDKS eine Warnmeldung ab und auf dem Armaturenbrett erscheint die gelbe Kontrollleuchte, sollte man schnellstmöglich den Reifen checken: Ist der Reifen bei dieser optischen Prüfung bereits platt, sollte das Fahrzeug nicht stehen gelassen werden. In allen anderen Fällen kann man bis zur nächsten Tankstelle weiterfahren und den Reifendruck überprüfen. Praktisch für unterwegs oder die heimische Garage sind mobile Reifendruckprüfer. Handelt es sich nur um Luftverlust, sollte nach Auffüllen die Kontrollleuchte automatisch ausgehen.

Vollbeladenes Fahrzeug

Der richtige Reifendruck ist abhängig von der Fahrzeugbeladung und kann dabei um bis zu 1 bar variieren. Wer voll beladen in den Urlaub fährt, muss den Reifendruck entsprechend erhöhen. In Einzelfällen schreiben Fahrzeughersteller auch einen höheren Reifendruck vor, wenn mit hohen Geschwindigkeiten gefahren wird.

Quelle: ADAC Hessen-Thüringen e.V.


TOP Nachrichten

Veranstaltung

Kinderschutz ist wichtig – Ehrenamt macht mit!
Kreisverwaltung Limburg-Weilburg | Di., 5.5.2026 19:00 Uhr

Das Amt für Jugend, Schule und Familie und das Jugendbildungswerk Limburg-Weilburg informieren weiter zum Thema: „Jugendarbeit und Kinderschutz – Vorlage von erweiterten Führungszeugnissen in der Kinder- und Jugendarbeit“

Der Gesetzgeber hat mit dem Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes
die Pflicht zur Vorlage von Führungszeugnissen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe erweitert. Damit soll dem besonderen Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen, insbesondere bezogen auf Sexualstraftaten, Rechnung getragen werden. Ganz konkret soll damit die Tätigkeit beziehungsweise Beschäftigung einschlägig vorbestrafter Personen ausgeschlossen werden, um Missbrauchsfällen vorzubeugen und sie möglichst zu verhindern! Während zuvor lediglich hauptamtlich tätige Fachkräfte sowie Tagespflege- und Vollzeitpflegepersonen ein Führungszeugnis vorlegen mussten, gilt diese Verpflichtung seit einigen Jahren auch für nebenamtlich und ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit.

Um die betroffenen Kirchengemeinden, Vereine und Verbände, die Kinder- und Jugendarbeit betreiben, bei dieser Aufgabe zu unterstützen, bietet das Amt für Jugend, Schule und Familie in Kooperation mit dem Jugendbildungswerk Limburg-Weilburg wieder eine Informationsveranstaltung zum erweiterten Bundeskinderschutzgesetz an. Darauf macht Landrat Michael Köberle aufmerksam.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erfahren alles Wissenswerte zur Organisation und Umsetzung des § 72 a SGB VIII im Landkreis Limburg-Weilburg. Darüber hinaus werden die wichtigsten Fakten zu sexualisierter Gewalt thematisiert, wie beispielsweise die Unterscheidung von Grenzverletzungen, übergriffigem Verhalten und strafrechtlich relevanten Formen von sexualisierter Gewalt.

Alle Interessierten sind am Dienstag, 5. Mai 2026, um 19:00 Uhr zu dieser Infoveranstaltung in die Kreisverwaltung Limburg-Weilburg, Schiede 43 (Sitzungssaal „Westerwald“, 1. OG Altbau) in Limburg, eingeladen!

Eine Anmeldung ist erforderlich!
Anmeldungen sind digital über die Webseite des Jugendbildungswerkes www.das-jbw.de möglich. (Mail: Tel: 06431-296118)

Die Anmeldefrist endet am Montag, 4. Mai 2026.

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